Der MAS Psychotherapie mit kognitiv-verhaltenstherapeutischem und interpersonalem Schwerpunkt wird von der Abteilung Klinische Psychologie und Psychotherapie des Instituts für Psychologie der Universität Bern angeboten.
Das Angebot richtet sich an Psychologinnen und Psychologen mit abgeschlossenem Hochschulstudium (Hauptfachabschluss in Psychologie, Master in Psychology oder äquivalenter Studienabschluss), die sich mit einer an die im Psychologiestudium erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten anknüpfenden Weiterbildung für die selbständige Berufsausübung als Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten qualifizieren möchten.
Der MAS Psychotherapie soll auf der Grundlage eines in der empirischen Psychologie fundierten Menschenbildes theoretische Kenntnisse und praktische Kompetenzen vermitteln, die für eine selbständige Ausübung wissenschaftlich fundierter Psychotherapie erforderlich sind.
Diesem Ziel gemäß ist die empirisch nachgewiesene Wirksamkeit von Interventionsformen und die nachgewiesene funktionale Bedeutung therapeutischer Wirkfaktoren wesentliches Kriterium für die Bestimmung der Ausbildungsinhalte.
Die Teilnehmenden sollen nicht nur Kenntnis von den einschlägig relevanten Ergebnissen der empirischen Therapieforschung erhalten, sondern auch dazu angeleitet werden, sie in reflektiertes und wirksames therapeutisches Handeln umsetzen zu können.
Lesen Sie auch: Rottenburg Psychotherapie
Die insgesamt vier Jahre dauernde Weiterbildung ist zeitlich so strukturiert, dass sie berufsbegleitend absolviert werden kann, allerdings ist sie unvereinbar mit einer vollen Arbeitsstelle (empfohlen wird ein Anstellungsgrad von 70-80 Prozent).
Der hauptsächlich auf die ersten beiden Weiterbildungsjahre konzentrierte Teil 'Wissen und Können' erfolgt zum grössten Teil in Form eines festen Kurscurriculums mit wöchentlich ein bis zwei Kurstagen à acht Stunden (jeweils Freitag oder Freitag/Samstag), ergänzt durch Übungen und Literaturstudium.
Begleitend zu diesem curricular strukturierten Weiterbildungsteil beginnen die TeilnehmerInnen mit Selbsterfahrung und der Durchführung eigener Therapien unter Supervision.
Im dritten und vierten Weiterbildungsjahr liegt der Schwerpunkt ganz auf der eigenen Therapietätigkeit, Supervision und ggf. Selbsterfahrung.
Bestandteile der Weiterbildung
Die Weiterbildung umfasst verschiedene Bestandteile, die in ECTS-Punkten bewertet werden:
Lesen Sie auch: Überblick: Die neue Psychotherapie-Regelung in der Schweiz
- Wissen und Können: 40 ECTS
 - Therapeutische Tätigkeit: 25 ECTS
 - Supervision: 20 ECTS (200 Einheiten, davon mind. 50 im Einzelsetting)
 - Selbsterfahrung: 5 ECTS (100 Einheiten, davon mind.
 - Klinische Tätigkeit: mind.
 
Ein in der empirischen Psychologie fundiertes allgemeines Modell von psychischem Funktionieren, der Entstehung und Aufrechterhaltung psychischer Störungen sowie von psychotherapeutischen Veränderungsprozessen vermittelt.
Psychotherapeutische Beziehungsgestaltung; Ressourcenaktivierung und Problemaktualisierung im Paar-, Familien- und Gruppensetting.
Dieser Teil nimmt in der Weiterbildung insofern eine zentrale Stellung ein, als er mit allen drei anderen Weiterbildungsteilen in enger Verbindung steht.
Die Supervision dient einerseits dazu, eine Verbindung zwischen den im Weiterbildungsteil Wissen und Können gelernten Konzepten und den von den Therapeutinnen und Therapeuten in Ausbildung bei ihrer eigenen therapeutischen Tätigkeit gemachten Beobachtungen und Erfahrungen herzustellen.
Sie soll darüber hinaus fachliche Hilfestellung bei der Anwendung des erworbenen Wissens und Könnens in den im Rahmen der Weiterbildung von den Teilnehmenden selbst durchgeführten Therapien geben und damit eine verantwortbare Qualität dieser Therapien gewährleisten.
Lesen Sie auch: Digitale Innovationen Psychotherapie
Andererseits soll die Supervision die angehenden Therapeutinnen und Therapeuten aber auch auf persönliche Eigenarten wie etwa Wahrnehmungseinschränkungen und -verzerrungen hinweisen, die sich abträglich auf die Qualität ihrer therapeutischen Tätigkeit auswirken, und diese korrigieren helfen.
In dieser Hinsicht überschneidet sich die Supervision mit den Zielen der Selbsterfahrung.
Klärungs- und Veränderungsprozess bezüglich eigener Probleme und Eigenarten durchlaufen.
Dies dient einerseits dazu, dass sie die Therapiesituation und den therapeutischen Prozess aus der Patienten-Perspektive erfahren und sehen lernen.
Andererseits sollen sich die Therapeutinnen und Therapeuten in Ausbildung in ihrem eigenen psychischen Funktionieren und insbesondere in ihrem zwischenmenschlichen Beziehungsverhalten und dessen Wirkung auf andere besser kennen lernen, um sich damit gute Voraussetzungen für ein reflektiertes Nutzen eigener Reaktionen und für eine bewusste Verhaltenskontrolle in der Therapiesituation zu erarbeiten.
Das gilt insbesondere für solche Verhaltensweisen und Reaktionen, die sie in ihren therapeutischen Wirkungsmöglichkeiten behindern oder einschränken könnten.
In der Selbsterfahrung soll daher auch ein Bezug zur Therapietätigkeit hergestellt werden.
Soweit eine Therapeutin oder ein Therapeut selbst unter erheblicheren psychischen Störungen oder Problemen leidet, soll die Selbsterfahrung auch dazu dienen, diese so weit zu verbessern, dass sie sich nicht nachteilig auf die Qualität der von ihr / ihm durchgeführten Therapien auswirken, oder sie / ihn zu der Einsicht bringen, dass die Tätigkeit als Psychotherapeutin / Psychotherapeut für sie / ihn nicht der richtige Beruf ist.
Finanzierung
Zur Finanzierung der Weiterbildung wird von den TeilnehmerInnen eine Gebühr erhoben.
Sie umfasst den Weiterbildungsteil 'Wissen und Können'.
Diese Gebühr ist in Raten im Voraus zu entrichten.
Die Kosten für die Supervision und Selbsterfahrung werden von den TeilnehmerInnen selbst bestritten und direkt mit dem / der SupervisorIn und dem / der SelbsterfahrungstherapeutIn abgerechnet.
In der nachfolgenden Zusammenstellung nicht aufgeführt sind die Immatrikulationsgebühren der Universität Bern, die aktuell CHF 34.- pro Semester betragen, sowie die Unicard von CHF 25.- für Teilnehmende, die vor Beginn der Weiterbildung noch nie an der Universität Bern immatrikuliert waren.
Kursgebühren "Wissen und Können" inkl. Fallseminare 1. - 4.
Prüfungsgebühr (Prüfung "Wissen und Können" inkl.
Falldokumentationen
Während der gesamten Weiterbildung werden insgesamt 10 Fallberichte verfasst.
Nach jedem Semester wird ein Kurzfallbericht eingereicht.
Die Fallberichte Nrn. 1 bis 4 und Nrn. 6 bis 9 sind in Form eines Kurzfallberichtes zu verfassen.
Die Kurzfallberichte sind gemäss dem jeweiligen Inhaltsverzeichnis des Beurteilungsbogens darzustellen.
Dieses finden Sie auf der passwortgeschützen Plattform.
Nach dem 4. und 8. Semester wird ein Langfallbericht eingereicht.
Die Fallberichte Nr. 5 und Nr. 10 sind Langfallberichte und beinhalten die Semesterschwerpunkte der KTs.
Die Langfallberichte sind gemäss dem jeweiligen Inhaltsverzeichnis des Beurteilungsbogens darzustellen.
Schreiben nach neuer Regelung ab P.22.2: im ersten Langfallbericht Nr. 5 müssen nur die Semesterschwerpunkte 1-4 beschrieben werden.
Im 2. Langfallbericht Nr.
Um den «MAS-PSP in kognitiv-behavioraler Therapie» zu erwerben:
- 10 Literaturangaben im 5. Fallbericht und 20 Literaturangaben im 10.
 
Fristen und Verlängerungen
Wann müssen die Fallberichte abgegeben werden?
Den 10.
Kann ich die Abgabefrist für den Fallbericht verlängern?
Ja, eine Verlängerung der Abgabefrist von maximal drei Monaten kann formlos bei der Geschäftsstelle schriftlich beantragt werden.
Wichtig ist, dass die Inhalte vollständig sind.
Als Richtempfehlung sollen die Kurzfallberichte max.
FALLDOKUMENTATIONEN- Kann ich online durchgeführte Behandlungen als Grundlage für Falldokumentationen verwenden?
Dies ist nicht möglich.
längere Krankheit, Arbeitsunterbruch...).- Sind in Falldokumentationen beschriebene Therapien zu evaluieren?
Ja.
tags: #Fallberichte #Psychotherapie #Prüfung