Depression Behandlung: Leistungen der Krankenkasse in der Schweiz

Psychische Erkrankungen wie Depressionen oder das Burn-Out-Syndrom sind heutzutage häufig gestellte Diagnosen. Das Risiko, im Laufe seines Lebens an einer Depression zu erkranken, liegt bei 16-20%. Genauso wie der Körper kann auch die Psyche eines Menschen verletzt sein. Ob eine Depression nach dem Verlust einer nahestehenden Person, ein Burnout wegen hoher Belastung oder plötzlich auftretende Ängste: Die psychische Gesundheit kann aus der Balance geraten und das hat viele Facetten.

Manchmal wird dabei das innere Gleichgewicht so stark erschüttert, dass die gewohnten Bewältigungsstrategien nicht mehr ausreichen. Derzeit warten immer mehr Menschen mit einem psychischen Leiden auf einen geeigneten Therapieplatz in einer Praxis. Vermehrt auch Kinder und Jugendliche - diese sollten nicht lange auf Unterstützung warten müssen, da die Probleme sonst längerfristige Auswirkungen auf ihr Leben haben können.

Grundversicherung und Psychotherapie

Die Krankenkasse übernimmt grundsätzlich nur Leistungen, wenn von einem Arzt eine Krankheit diagnostiziert wurde - mit Ausnahme gewisser Präventivbehandlungen. Im Zweifelsfall lohnt es sich immer, vorgängig bei der Krankenkasse abzuklären, ob eine geplante Behandlung durch die Grundversicherung oder eine allfällige Zusatzversicherung gedeckt wird.

In den meisten Fällen übernimmt die Grundversicherung die Kosten für eine Psychotherapie, sofern Sie an einer diagnostizierten psychischen oder psychosomatischen Erkrankung leiden. Nicht übernommen werden Beratungsangebote wie etwa berufliches Coaching oder Eheberatung.

Bis zum Jahr 2022 wurde nichtärztliche Psychotherapie allerdings nur in wenigen Fällen von der Grundversicherung übernommen. Dies hat sich zwischenzeitlich geändert: Sobald Ihnen Ihr Hausarzt oder Kinderarzt eine Psychotherapie verschreibt, werden die Kosten dafür von der Grundversicherung übernommen. Diese Neuerung erweitert die Auswahl enorm, wenn man auf der Suche nach einem geeigneten Psychotherapeuten ist.

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Seit dem 1. Juli 2022 übernimmt die Grundversicherung die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen. Der Psychotherapeut muss von der Grundversicherung anerkannt sein.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Grundversicherung:

  • Ärztliche Anordnung der Psychotherapie durch eine Ärztin mit passendem Facharzttitel (im Normalfall Hausarzt).
  • Berufsbewilligung als Psychotherapeut, mindestens drei Jahre Berufserfahrung und selbständige Tätigkeit auf eigene Rechnung.
  • Kantonal anerkannte Therapeuten mit eidgenössischem oder anerkanntem ausländischen Weiterbildungstitel in Psychotherapie.

Die Psychotherapie wird in Sitzungen abgerechnet. Die Grundversicherung zahlt mit einer ärztlichen Überweisung 15 Sitzungen. Braucht der Patient weiterhin Therapie, muss die Therapeutin einen Bericht verfassen, damit noch einmal 15 Sitzungen bezahlt werden. Wenn dann weiterhin Behandlungsbedarf besteht, wird es etwas komplizierter: Es muss bei der Krankenkasse eine Kostengutsprache eingeholt werden.

Klären Sie mit Ihrer gewünschten Therapeutin oder Ihrem Therapeuten vor der ersten Sitzung, ob er oder sie anerkannt ist.

Psychiater vs. Psychotherapeut

Psychiaterinnen haben Medizin mit der Fachrichtung Psychiatrie studiert. Sie dürfen Medikamente verschreiben. Psychotherapeutinnen haben Psychologie studiert und danach eine mehrjährige Ausbildung in Psychotherapie oder Psychoanalytik abgeschlossen. Sie dürfen keine Medikamente verschreiben. Als Psychologe gilt, wer das Hochschulstudium Psychologie abgeschlossen hat.

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Bei ärztlicher Psychotherapie durch eine Psychiaterin oder einen Psychiater können bis zu 40 Sitzungen pro Kalenderjahr übernommen werden. Bei angeordneter Psychotherapie werden zunächst 15 Sitzungen übernommen. Besteht danach weiterer Behandlungsbedarf, kann der Hausarzt weitere 15 Sitzungen anordnen. Mehr als 30 Sitzungen bedürfen der Kostengutsprache der Krankenkasse, dabei beurteilt eine psychiatrische Fachperson den Fall und spricht eine Empfehlung für oder gegen die Fortsetzung der Therapie aus.

Abgesehen davon, dass Psychiater Medizin mit der Fachrichtung Psychiatrie studiert haben und entsprechend Medikamente verschreiben dürfen und Psychotherapeutinnen Psychologie, liegt ein weiterer Unterschied in der Anzahl der Therapiesitzungen: Bei Psychotherapeuten benötigen Sie nach insgesamt 30 Sitzungen eine Kostengutsprache der Krankenkasse, bei Psychiaterinnen nach 40 Sitzungen.

Medikamentöse Behandlung

Fachärztinnen und Fachärzte können bei mittelschweren und schweren Depressionen neben der Psychotherapie auch zusätzlich Antidepressiva verordnen. Es gibt viele verschiedene Antidepressiva, die jeweils anders im Gehirn wirken. Je nach Präparat wirken sie antriebssteigernd, stimmungsaufhellend, angstlösend oder beruhigend. Menschen reagieren unterschiedlich auf die Wirkmechanismen der Antidepressiva. Dabei können auch Nebenwirkungen auftreten, wie Schlafstörungen, Übelkeit oder Kopfschmerzen.

Das stimmungsaufhellende Johanniskraut wird zur Behandlung von leichten und mittelschweren Depressionen eingesetzt. Ähnlich wie chemische Antidepressiva bringt es die Botenstoffe im zentralen Nervensystem ins Gleichgewicht. Johanniskraut kann zu Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten führen, etwa mit der Antibabypille und darf nicht mit anderen Antidepressiva kombiniert werden.

Lichttherapie

Eine Lichttherapie kann bei der Winterdepression sinnvoll sein. Diese saisonale Depression tritt im Herbst und Winter auf, wenn die Tage kürzer sind und weniger Sonnenlicht auf uns wirkt. Weil unser Körper bei Dunkelheit mehr vom Schlafhormon Melatonin produziert, sind wir auch tagsüber müde. Wenn tägliche Spaziergänge im Freien nicht mehr ausreichen, kann eine Lichttherapie sinnvoll sein. Dafür gibt es spezielle Tageslichtlampen mit mindestens 10 000 Lux.

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Zusatzversicherungen und Psychotherapie

Im Prinzip haben Sie auch ohne Zusatzversicherung Anspruch auf Psychotherapie, sofern diese ärztlich verordnet wurde und Ihr Therapeut im Kanton zugelassen ist. Beachten sollten Sie zunächst, dass für die Psychotherapie allein keine Zusatzversicherung existiert - die Leistungen hierfür sind immer Teil eines kleineren oder grösseren Leistungspakets.

Vor dem Abschluss einer Zusatzversicherung sollten Sie deshalb genau überprüfen, welche Leistungen Ihre gewünschte Zusatzversicherung anbietet, welche Beschränkungen sie hat und welche Leistungen andere Versicherer anbieten.

Beispiele für Zusatzversicherungen und ihre Leistungen (Auszug)

  • SWICA: Aus den Zusatzversicherungen Completa Top, Completa Forte und Optima beteiligt sich SWICA an den Kosten einer krankheitsbedingten psychotherapeutischen Behandlung, wenn die Therapie von einer SWICA-anerkannten Psychotherapeutin oder einem SWICA-anerkannten Psychotherapeuten durchgeführt und von einem Arzt verordnet wurde, und der Psychotherapeut nicht über die Grundversicherung abrechnet.
  • Helsana: Die Helsana Versicherung bietet im Tarif „Omnia“ bzw.
  • Sanitas: Weder die Grundversicherung noch die Zusatzversicherung von Sanitas übernehmen Kosten für Coachings und Beratungen. Sanitas bietet zudem mit verschiedenen Partnern wie Klenico, Aepsy, Gaia oder HelloBetter Online-Programme an. Sie finden diese im Guide für mentale Gesundheit in der Sanitas Portal App. Mit der Zusatzversicherung Vital sind die Programme kostenlos oder vergünstigt.

Beispiele für Zusatzversicherungen Vital (Sanitas)

  • Vital Basic: kein Beitrag
  • Vital Smart: wählbare Kostendeckung von 50% der Kosten, max. 400 Franken bzw. max. 600 Franken pro Kalenderjahr
  • Vital Premium: 80% der Kosten, max.

Die Zusatzversicherung Vital in den Versicherungsstufen Smart und Premium beteiligt sich an telefonischen Psychotherapien bei Aepsy, sofern diese ärztlich verordnet werden. Ausserdem vergütet sie Online-Kurse für die mentale Balance (einmaliger App-Kauf bzw.

Beispiele für Zusatzversicherungen (andere)

  • Vital Basic: kein Beitrag
  • Vital Smart: 40% der Kosten, max. 1000 Franken* pro Person
  • Vital Premium: 40% der Kosten, max.

Die Zusatzversicherungen Jump, Classic und Family können nicht mehr neu abgeschlossen werden.

Was erfüllt sein muss: Der Therapeut, die Therapeutin ist nicht dem sogenannten KVG-Tarifvertrag beigetreten, darf also nicht über die Grundversicherung abrechnen.

Weitere Unterstützungsmöglichkeiten

SWICA-Versicherte erhalten Hilfe durch psychologisches, psychotherapeutisches und psychiatrisches Fachpersonal von santé24. Unter anderem bietet santé24 eine psychologisch-psychiatrische Sprechstunde durch Fachpersonen im Rahmen der Telemedizin an.

santé24 bietet SWICA-Versicherten wissenschaftlich geprüfte Online-Selbsthilfe-Trainings an. Es sind Trainings verfügbar zu den Themen Stress, Depression, Angst und viele mehr. In einem persönlichen Aufnahmegespräch prüft ein psychologischer Coach mit Ihnen, welches Training passend für Sie ist. Anschließend bearbeiten Sie selbständig zeit- und ortsunabhängig die Lektionen der Trainings und erhalten darauf von Ihrem persönlichen psychologischen Coach ein schriftliches Feedback.

Was tun bei psychischen Problemen

Besuchen Sie zuerst Ihren Hausarzt und besprechen Sie mit ihm das weitere Vorgehen.

Auf der Suche nach einer passenden Therapeutin im Internet kann man schnell überfordert sein. Das Wichtigste bei einer Therapie ist aber, dass die Chemie stimmt. Bei ernsten Problemen ist es wichtig, dass Sie als Patient oder Patientin bei einer passenden Fachperson landen. Hilfreich ist etwa das Online-Tool der Föderation Schweizer Psychologen.

Falls Sie sich psychisch belastet fühlen, können auch Online-Angebote unterstützen.

Kostenentwicklung

Laut dem Versicherungsverband Santésuisse beliefen sich die Ausgaben der Grundversicherung für «psychologische Psychotherapie» im Jahr 2023 auf 785 Millionen Franken, was 220 Millionen Franken mehr als im Vorjahr sind.

Der Bund widerspricht den Zahlen von Santésuisse teilweise und schätzt in seinem ersten Monitoringbericht zur Kostenentwicklung in der Psychotherapie für 2023 etwas tiefere Mehrkosten. Laut der detaillierten Analyse sind nur knapp 30 Prozent - etwa 55 Millionen - der zusätzlichen Kosten auf den Systemwechsel zurückzuführen.

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