Burnout ist ein weit verbreiteter Begriff in der heutigen Arbeitswelt. Die Krankheit beschreibt einen Zustand tiefer emotionaler, körperlicher und geistiger Erschöpfung. Betroffene erfahren eine abnehmende Leistungsfähigkeit, was zu einem Gefühl des beruflichen Versagens und dem Verlust des Vertrauens in die eigenen Fähigkeiten führt.
Die Ursache für ein Burnout sind oftmals Stress und Überforderung am Arbeitsplatz. Dabei ist nicht die Zahl der Wochenarbeitsstunden massgeblich, sondern die Korrelation zwischen Arbeitsbelastung, Betriebsklima und Charakteristika einer Person. Die Entwicklung eines Burnouts geht oft mit fehlender Anerkennung und Wertschätzung des betroffenen Mitarbeitenden einher. Nicht selten leiden Burnouterkrankte unter Angst ihren Arbeitsplatz zu verlieren.
Auch nicht vorhandene Aufstiegsmöglichkeiten und eingeschränkte Handlungsspielräume während der Arbeit können Auslöser für eine vollständige Erschöpfung sein. Besonders betroffen sind engagierte, pflichtbewusste und perfektionistisch veranlagte Menschen. Jedoch begrenzt sich die Erkrankung nicht nur auf Personen mit den aufgelisteten Persönlichkeitsmerkmalen.
Zu den Vorboten eines Burnouts gehört chronischer Stress, der sich aufgrund belastender Drucksituationen über einen längeren Zeitraum hin immer weiter anhäuft. Ein Burnout entsteht nicht von heute auf morgen, sondern baut sich über Monate oder gar Jahre auf. Die Praxis zeigt, dass Führungskräfte die Auffälligkeiten oft viel zu spät ansprechen. Nicht selten werden sie durch die Angst gelähmt dem Mitarbeiter zu schaden oder arbeitsrechtliche Fehler zu begehen.
Weiter glauben Viele einen Beweis für eine Leistungseinbusse oder eine ärztliche Diagnose abwarten zu müssen. Um seine Mitarbeitenden vor einem Burnout schützen zu können, bedarf es einer vertrauensvollen Betriebskultur, in der man psychische Probleme haben und darüber sprechen darf.
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Alarmsignale und Symptome
Es gibt wohl sehr viele mögliche Anzeichen für ein Burnout. Die wichtigsten sind sicher schwere psychische und körperliche Erschöpfungszustände, Veränderungen in der Stimmung und Leistungseinbrüche. Es können aber auch körperliche Symptome auftreten wie Magen-Darm-Probleme, Kopfschmerzen, Blutdruckprobleme, Schwindel oder diverse, nicht somatisch erklärbare Schmerzen.
Entscheidend für die Definition Burnout ist, dass äussere andauernde Belastungen diese Symptome verursachen, sei es im Beruf oder privat. Sehr oft gibt es eine Kumulation von beruflichen und privaten Belastungen.
Viele Menschen bringen ihre Leiden erst einmal nicht mit dem drohenden Burnout in Verbindung. Das macht das Ganze so tückisch. Vielleicht kommt es Ihnen so vor, als würde das Wort Burnout schon inflationär verwendet werden. Das kann daran liegen, dass die Abgrenzung nicht ganz einfach ist.
Erst wenn eine Depression, die häufig die Konsequenz eines unbeachteten Burnouts darstellt, oder auch eine Anpassungsstörung diagnostiziert wird, ist ein Mensch laut System aufgrund der entsprechenden Diagnose krank. Somit kann vielen Betroffenen erst richtig geholfen werden, wenn sich die Situation noch weiter zugespitzt hat. Daher liegt in der Aufklärung und Prävention ein wichtiger Hebel, um das Leiden zu vermeiden, das zwar offiziell keine Krankheit ist, aber wie eine Krankheit erlebt wird.
Wichtig: Wenn Sie sich in den Symptomen wiedererkennen, suchen Sie einen Arzt auf und lassen Sie sich durchchecken. Müdigkeit und Antriebslosigkeit können sich auch als Mangelerscheinungen entpuppen, wie ein Vitamin D oder ein Eisenmangel, unter dem besonders Frauen häufig leiden.
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Burnout und die moderne Arbeitswelt
Immer mehr Mitarbeitende fühlen sich ausgebrannt. Ist die neue flexible Arbeitswelt Treiber für Burnout-Fälle und damit verantwortlich für Stresshaftung der Arbeitgeber? Dass ein Arbeitgeber wegen Stress verklagt wird, kam in der Schweiz bislang erst selten vor. Aber es ist ein Dauerthema, dass gut qualifizierte und hochengagierte Arbeitnehmer immer wieder der Eintritt des Burnout-Syndroms droht.
Es sind nicht mehr nur die Führungskräfte und Spezialisten, die immer und überall erreichbar sein müssen. Heute fühlen sich Arbeitnehmer zunehmend verpflichtet, länger als vorgesehen zu arbeiten und auch in der Freizeit und während den Ferien immer erreichbar zu sein. Die modernen, mobilen Kommunikationsmittel, der technologische Wandel sowie die Globalisierung der Märkte und ein steigender Wettbewerbsdruck unterstützen diese Tendenz (Waser, 2010).
Die Burnout-Thematik soll aber nicht nur auf die Belastung der modernen Arbeitswelt fokussieren. Denn bei einem Burnout-Syndrom sind häufig eine Mehrzahl von Einflussfaktoren wie familiäre, gesundheitliche oder finanzielle Belastungen mitentscheidend.
Gibt es denn heute rechtliche Rahmenbedingungen, die dieses Thema der Entgrenzung regeln? Theoretisch lässt sich die Arbeitszeit klar von der Freizeit unterscheiden. Gemäss Art. 9 ArG liegt die Höchstarbeitszeit bei 45 bzw. 50 Stunden pro Woche. Zudem steht jedem Arbeitnehmer nach Beendigung der Arbeit eine Ruhezeit von mindestens elf aufeinanderfolgenden Stunden zu und Sonn- und Feiertage sind generell arbeitsfrei (Art. 15a, 18, 20a ArG).
Diese gesetzlichen Vorschriften bestehen zwar, weisen zur Realität jedoch in manchen Fällen eine grosse Diskrepanz auf. Die Gründe für ein solches Verhalten können vielfältig sein: Karrieregründe, Erwartungen seitens des Vorgesetzten etc. Solche Entwicklungen können allerdings gegen das geltende Arbeitsrecht verstossen (Chilles, 2012) und können schlussendlich in stressbedingten Krankheiten enden.
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Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Aufgrund der Fürsorgepflicht des Arbeitsgebers (Art. 328 OR; SR 220) hat er geeignete Massnahmen zu treffen, um derer Überlastung von Arbeitnehmer entgegenzuwirken und zu verhindern, dass es nicht zu solchen Krankheitsfällen kommt. Sehr lange und atypisch gelagerte Arbeitszeiten werden von Arbeitnehmern oftmals als Belastung empfunden. Dabei verstärkt sich durch die dauernde Erreichbarkeit ausserhalb der Arbeitszeit den subjektiv empfundenen Stress (Eichhorst/Tobsch, 2014).
Wenn die Mitarbeitenden den an sie gestellten Anforderungen nicht mehr gerecht werden können, fühlen sie sich gestresst und ausgebrannt. Sie schaden dadurch nicht nur ihrer eigenen Gesundheit, sondern ihre stressbedingten Ausfälle bedeuten gleichzeitig eine Mehrbelastung der anderen Teammitglieder. Der ebenfalls damit einhergehende Know-How-Verlust hat wiederum negative Auswirkungen auf die Rentabilität des Unternehmens und kann ein Produktivitätsabfall bedeuten.
Stress am Arbeitsplatz birgt darüber hinaus rechtliche Risiken für den Arbeitgeber. Bei einem Ausfall besteht bspw. So hat das Thema der Stresshaftung in den vergangenen Jahren auch das Bundesgericht vermehrt beschäftigt: Einer Arbeitnehmerin wurde eine Genugtuung von CHF 10‘000.- zugesprochen, weil sie sich am Arbeitsplatz überbeansprucht fühlte, als Folge eine schwere Depression erlitt und schliesslich zur Arbeit nicht mehr fähig war (4C.
Damit juristisch von einer Stresshaftung gesprochen werden kann, müssen kumulativ vier Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Arbeitnehmer muss zunächst einen Schaden, also eine unfreiwillige Vermögenseinbusse infolge der Stresswirkung erleiden. Dies ist der Fall, wenn die Stresssymptome Krankheitswert erlangen und dadurch Behandlungskosten entstehen.
 - Sodann ist eine Vertragsverletzung seitens des Arbeitgebers notwendig. Dieser hat nämlich die Persönlichkeit des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis zu achten und zu schützen und muss demzufolge auf die Gesundheit des Arbeitnehmers Rücksicht nehmen. Bestehen in einem Unternehmen jedoch Arbeitsbedingungen, welche erhöhten Stress auslösen, stellt ein Verstoss des Arbeitgebers gegen seine Fürsorgepflicht eine Vertragsverletzung dar.
 - Zwischen dem erlittenen Schaden des Arbeitnehmers und der Vertragsverletzung muss ein natürlicher und adäquater Kausalzusammenhang bestehen.
 - Verschulden des Arbeitgebers, wobei der Umstand massgebend ist, ob die stressbedingte Gesundheitsbeeinträchtigung für den Arbeitgeber vorhersehbar war. In diese Entscheidung werden vor allem Aspekte der Arbeitsorganisation, sowie der konkreten Arbeits- und Überwachungsbedingungen einbezogen. Auch die Kommunikation und Anzeichen von Stress wie bspw. häufige Absenzen werden berücksichtigt. Von einem Verschulden wird regelmässig ausgegangen, wenn der Arbeitgeber die Gesundheitsgefährdung kannte oder aber hätte kennen können (Rohrer, 4/09).
 
Sind alle vier Voraussetzungen erfüllt, kann dies zu einem Anspruch auf Genugtuung führen. Dies mit der Begründung, dass der langanhaltende Arbeitsdruck zu einer Gesundheitsschädigung des Arbeitnehmers führte und der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nicht nachkam (Rohrer, 4/09).
Im Arbeitsalltag ist es jedoch oft schwierig zu beurteilen, wann die Schwelle des zulässigen Arbeitsstresses überschritten ist. Zudem kann das Unterlassen von präventiven Massnahmen dem Arbeitgeber nur angelastet werden, wenn er über die Gefährdungslage beizeiten informiert wurde. Da Burnout jedoch häufig leistungsbereite und hochmotivierte Arbeitskräfte betrifft, erfolgt diese Information häufig nicht oder erst bei einem Totalzusammenbruch, da sich Arbeitnehmer nicht über Herausforderungen beschweren wollen.
Um das Risiko einer Stresshaftung zu minimieren, sollte der Arbeitgeber frühzeitig Schutzmassnahmen, wie die Errichtung einer Anlaufstelle oder die Durchführung von Stressaudits, ergreifen (Rohrer, 4/09). Aufgrund der neuen flexiblen, mobilen Arbeitsformen müssen solche Schutzmassnahmen allenfalls überdacht und den Begebenheiten angepasst werden.
Denn, schafft der Arbeitgeber keine Verhältnisse, die den Arbeitnehmer vom Stress entlasten, hat der Arbeitnehmer das Recht seine Arbeitsleistung zu verweigern, wenn die Stressbelastung derart hoch ist, dass sie als unzumutbar erscheint (Art.
Dass Arbeitgeber wegen gesundheitlichen Schäden der Arbeitnehmer verklagt werden, ist nicht neu. Nicht häufig anzutreffen ist jedoch beim nachfolgenden Gerichtsentscheid, dass es um einen Burnout- Fall geht. Eine Arbeitnehmerin musste gemäss ihrem Stellenprofil immer wieder negative Entscheide der Kundschaft zukommen lassen, was sie enorm belastete. Trotz dieser Belastung wurde sie vom Arbeitgeber im Stich und allein gelassen, was in einem stressbedingten Burnout resultierte.
Heute ist die Person arbeitsunfähig und bezieht eine IV-Vollrente. Im Gerichtsverfahren verlangte die Person Schadenersatz von Fr. 360'000 und eine Genugtuung von Fr. Von der ersten Instanz wurde die Klage des Klägers abgewiesen mit der Begründung, dass sich die Person bewusst für diese Stelle und im Wissen darum, was der Arbeitsinhalt ist und dass es belastende Situationen geben kann, beworben hat.
Die Gerichte lassen die Kausalität gelten, wenn eine Wahrscheinlichkeit eines Zusammenhangs vorhanden ist. Das heisst also, es dürfen keine privaten Belastungen mitwirken und der Arbeitgeber muss seine Fürsorgepflicht verletzt haben. Auch wenn die Arbeit stressig sein kann, muss der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nachkommen, indem er immer, wenn er sieht, dass es dem Arbeitnehmer nicht gut geht, etwas unternimmt.
Das Gerichtsurteil von 40 Seiten zeigt auf, wie aufwändig und mühselig diese Beweisführung ist. Daher wird vermutet, dass es auch künftig keine Zunahmen von Burnout-Schadenersatzklagen geben wird. Trotzdem sollten Arbeitgeber sich seiner Fürsorgepflicht bewusst sein.
Und achten Sie darauf, dass gerade im Kontext der mobilen und flexiblen Arbeitswelt das gewinnen von Resilienz und das persönliche Ressourcenmanagement für die Leistungserbringung von Mitarbeitenden sehr zentral wird. Führungskräfte tragen hier die Mitverantwortung für eine persönlichkeits- und gesundheitsfördernde Arbeitsgestaltung aller.
Präventive Maßnahmen für Arbeitgeber
Am Arbeitsplatz geht es um eine gesunde Kommunikations- und Konfliktkultur. Hilfreich ist die entsprechende Schulung von Führungskräften, um psychische Belastungen frühzeitig zu erkennen und richtig damit umzugehen. Wertschätzung, transparente Informationen, Respekt und Fairness sind wichtige Faktoren für eine gesunde Arbeitsatmosphäre.
Immer wieder machen wir Vorträge zum Thema Burnout, Psychosomatik oder Integration in den Alltag nach einer psychischen Erkrankung. Wir überlegen uns hier auch einen systematischen Ansatz, weil wir davon überzeugt sind, dass das entsprechende Wissen in den Unternehmen ein wichtiger sozialer und wirtschaftlicher Beitrag zur Burnout Prävention ist.
Rechtzeitig die Reissleine zu ziehen, kann ein Burnout vermeiden. Ein Burnout kann während seines Verlaufs zu unangenehmen bis stark in das alltägliche und berufliche Leben einschneidenden Symptomen führen. Bei der Prävention geht es dabei hauptsächlich um den Abbau von und das Lernen des Umgangs mit Stress.
Zu unterscheiden sind dabei zwei Arten von Präventivmassnahmen: Einerseits gibt es Vorbeugemethoden, die die Stresssituation direkt an der Wurzel des Problems - am Arbeitsplatz - angehen. Jedes Burnout hat seine Ursache in einer stressigen Arbeitssituation. Deshalb ist es sinnvoll auch direkt dort anzusetzen, wenn man einem Burnout vorbeugen möchte.
Natürlich ist es nicht immer einfach, diese Präventivmassnahmen auch in die Wirklichkeit umzusetzen. Falls Sie merken sollten, dass Sie dies nicht ohne Weiteres schaffen, holen Sie sich Hilfe. Sollten der Burnout-Prozess trotzdem immer weiter voranschreiten und schlimmer werden, reichen Vorbeugemethoden nicht mehr aus.
Dabei gilt es zu beachten, dass auch grundsätzlich positive Situationen wie ein Hausbau, ein Umzug oder eine wichtige Prüfung der Kinder Menschen belasten können. Die Energie, die man dafür aufbringen muss und durchaus auch will, kann dann beispielsweise zusammen mit Stress am Arbeitsplatz zu einer Überbelastung werden.
Wenn Betroffene bei reduziertem Arbeitspensum nach 2 oder 3 Wochen keine Besserung der Stimmungslage und des Antriebs verspüren, empfehle ich professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Meistens kann eine Therapie ambulant durchgeführt werden. Das ist sehr individuell und hängt von verschiedenen Faktoren ab: Wie ist die persönliche Lebenssituation? Welche Symptome treten wie stark auf? Wie ist das soziale Umfeld? Das alles kann die Dauer einer Therapie beeinflussen.
Das Rückfallrisiko hängt von sozialen, psychologischen und physiologischen Faktoren sowie vorhandenen Ressourcen ab. Niemand kann im Voraus sagen, ob und welche grösseren Belastungen auf einen zukommen werden. In der Regel lernen Burnout-Betroffene in der Therapie, besser mit Belastungen umzugehen.
Die individuelle Vorsorge ist einfach und entspricht der allgemeingültigen Vorstellung eines gesunden Lebens: genügend Schlaf und Erholung, gesunde Ernährung, viel Bewegung.
Zusammenfassend lässt sich sagen
zusammenfassend lässt sich sagen, dass Burnout ein ernstes Problem in der modernen Arbeitswelt darstellt, das sowohl individuelle als auch unternehmerische Konsequenzen hat. Arbeitgeber tragen eine wesentliche Verantwortung für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter und sollten proaktive Maßnahmen zur Prävention von Burnout ergreifen. Eine offene Kommunikationskultur, die Förderung von Resilienz und ein gesundes Arbeitsumfeld sind dabei entscheidend.
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