Arbeitslosigkeit und psychische Erkrankung: Ein Überblick

Die Arbeit ist ein wichtiger Pfeiler des menschlichen Daseins. Bricht dieser Pfeiler weg und man wird arbeitslos, steigt für Betroffene die Gefahr einer psychischen Krankheit wie Depression. Arbeitslosigkeit erhöht das Risiko, an einer Depression zu erkranken.

Auswirkungen der Arbeitslosigkeit auf die psychische Gesundheit

Der Verlust des Arbeitsplatzes verändert den Lebensverlauf und kann für die Betroffenen eine denkbar belastende Zeit darstellen. Die psychische Gesundheit kann durch Stress und die Sorge, dass die finanziellen Mittel nicht mehr zur Kostendeckung ausreichen, geschwächt werden. Zahlreiche Studien bestätigen die negativen Auswirkungen der Arbeitslosigkeit auf den empfundenen Gesundheitszustand, die Morbidität, die Mortalität, die psychische Gesundheit und das Wohlbefinden.

Zu den individuellen Faktoren kommt der kollektive Faktor der Stigmatisierung hinzu: Arbeitslose werden manchmal als Verantwortliche für ihre Situation angesehen und werden beschuldigt, nicht genug zu unternehmen, um aus ihrer Situation herauszukommen. Ist die Stigmatisierung verinnerlicht, kann sie das Selbstvertrauen untergraben.

Arbeitslose sind zudem stärker vom Konsum psychoaktiver Substanzen betroffen, die als Betäubungsmittel zum Ertragen der Situation ohne Arbeit betrachtet werden. Diese Situation erzeugt Spannungen, die den psychischen Gesundheitszustand beeinträchtigen, was wiederum die Fähigkeit der arbeitslosen Personen einschränkt, aktiv auf ihr Umfeld einzuwirken und eine Beschäftigung zu suchen.

Absagen auf Stellenbewerbungen schwächen das Selbstwertgefühl. Als weitere Gründe für die häufig auftretenden psychischen Probleme nennt Mohr, dass Menschen, die nicht arbeiten, in der Gesellschaft diskriminiert und stigmatisiert würden. Und nicht nur der Ausbruch einer Depression ist von sozialen Umständen abhängig, sondern auch der weitere Verlauf.

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So haben Studien ergeben, dass Arbeitslose häufiger von psychischen Krankheiten, wie einer Depression betroffen sind, als Erwerbstätige. Laut der Psychologin Gisela Mohr von der Universität Leipzig belastet viele Arbeitslose der Zwang, möglichst schnell wieder eine Arbeit und zurück zur oben erwähnten protestantischen Arbeitsethik zu finden. Arbeitslosigkeit bedeutet auch, nicht mehr dazuzugehören. Betroffene fühlen sich alleine.

Auch die Anforderung, dass Betroffene für eine neue Stelle bereit sein sollten ihren Wohnort zu wechseln, wirkt sich nach Mohrs Einschätzung negativ auf die psychische Gesundheit aus. «Vor allem, wenn man eine Familie hat, ist das ein grosses Problem», schätzt Mohr. «Bei jedem Umzug verliert man sein soziales Umfeld und muss sich ein neues aufbauen», warnt sie. Dabei sei ein gutes soziales Netz wichtig für Arbeitslose.

Der psychischen Gesundheit ebenfalls nicht förderlich ist nach Ansicht Mohrs die Anforderung, möglichst viele Bewerbungen in einem definierten Zeitraum zu verschicken. Werden die Vorgaben nicht eingehalten, droht eine Leistungskürzung. Dabei ist gemäss der Psychologin kein Zusammenhang feststellbar, dass viele Bewerbungen die Erfolgsaussichten verbessern würden. Hingegen würden viele erfolglose Bewerbungen die psychische Gesundheit gefährden.

Es gibt also zahlreiche Ursachen, die bei Arbeitslosen zum Beispiel zu einer Depression führen können. Erkannt werden die Erkrankungen aber in vielen Fällen nicht. Eine Untersuchung hat gezeigt, dass nur die Hälfte der Frauen und von den Männern gar keiner in Behandlung war, die Symptome einer Depression aufgewiesen hatten.

Armut und psychische Krankheit hängen stark zusammen. Schweizer Statistiken belegen dies hinreichend. Gemäss Schätzungen des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums Obsan erkranken vier von fünf Person in der Schweiz in ihrem Leben an einer psychischen Erkrankung und über ein Drittel an einer Depression. Mit letzterer kämpfen pro Jahr über 1,3 Millionen Menschen in der Schweiz, während eine halbe Million Menschen mit dem Gedanken spielt, sich das Leben zu nehmen.

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Gemessen an ihrem breiten Vorkommen erfahren psychische Erkrankungen und ihre potenziellen gesellschaftlichen Auslöser wenig Aufmerksamkeit. Und dies, obwohl für die WHO feststeht: Das Risiko auf eine psychische Erkrankung ist höher, je tiefer der sozio-ökonomische Status ist.

Ein ähnliches Bild zeigt sich bei Personen, die etwa aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Invalidität ohne Arbeit sind. Ihr Risiko, von psychischen Beschwerden betroffen zu sein, ist bis zu dreieinhalbmal höher als jenes der Gesamtbevölkerung. Das Risiko nimmt mit steigendem Alter nochmals zu; bei den 50- bis 64-Jährigen gibt sogar jede und jeder zweite Erwerbslose an, psychische Beschwerden zu haben. Und auch das Bildungsniveau hat einen entscheidenden Einfluss auf das Risiko, an einer Depression zu erkranken. Ohne Berufsbildung ist dieses fünfmal höher als mit Tertiärausbildung.

Weshalb halten sich diese gesundheitlichen Ungleichheiten trotz obligatorischer Krankenversicherung und einem ausgebauten System der sozialen Sicherheit so hartnäckig? Hierfür gibt es verschiedene Erklärungsansätze. Eine Ursache sehen Forschende darin, dass sowohl psychische Krankheit als auch Armut oft durch Verkettungen widriger Ereignisse im Lebenslauf auftreten können. Gerade die armutstypische prekäre Lebenssituation führt zu vielschichtiger Mehrbelastung. Hinzu kommt vermehrte soziale Ausgrenzung, denn auch ein Kinobesuch oder das Treffen im Café sind oft zu teuer.

Eine Studie zum Gesundheitsbefinden von IV-Beziehenden zeigt etwa, dass über 40% derer, die noch keine neue Arbeitsstelle gefunden haben, an Schlafschwierigkeiten, Müdigkeit und Energielosigkeit leiden. Auch enge Wohnverhältnisse können Konflikte befeuern und es fehlt an Rückzugsraum für die Erholung. Andersrum kann eine psychische Erkrankung ein Auslöser für Armut sein. So erkrankt mittlerweile jede vierte Person in der Schweiz an einer psychischen Krankheit in einem Ausmass, dass sich dies auf ihre Arbeitsfähigkeit auswirkt.

Die Studienergebnisse verdeutlichen die Relevanz von Armutsbetroffenen als Zielgruppe für gesundheitspolitische Massnahmen. Solange strukturelle Armut in der Prävention von psychischen Krankheiten und Suizid ein blinder Fleck bleibt, verfehlt sie ihr Ziel, mit potenziell lebensgefährlichen Folgen.

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Unterstützung und Anlaufstellen

Manchmal können Arbeitsplatzverlust und Arbeitslosigkeit zu Angstzuständen oder Depressionen führen. Sie können zu jeder Zeit die Nummer 143 (die Dargebotene Hand) anrufen, die rund um die Uhr erreichbar ist. Einen Arbeitsplatz zu finden oder wiederzufinden kostet oft viel Energie und kann die Psyche belasten, besonders, wenn das Ganze lange dauert. Wenn sich die Situation verschlimmert und Sie sich ängstlich oder bedrückt fühlen, ist es sehr wichtig, dass Sie mit Ihren Schwierigkeiten nicht alleine bleiben.

Obwohl sie keine Fachpersonen für psychische Gesundheit sind, können sie Betroffene unterstützen, indem sie ihnen zuhören und sie bei Bedarf an kompetente Fachpersonen verweisen (z. B. Die Gesundheit hat Priorität! Verzichten Sie nicht auf ärztliche Pflege, weil Sie Angst haben, sie nicht bezahlen zu können. Wenn sie nicht krankenversichert sind, können private Sozialdienste (z. B. Sie können zu jeder Zeit die Nummer 143 (die Dargebotene Hand) anrufen, die rund um die Uhr erreichbar ist.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der regionalen Arbeitsvermittlungszentren, der privaten oder öffentlichen Sozialdienste sind allesamt Fachpersonen, die Menschen mit unterschiedlichen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Arbeitsplatzverlust, Arbeitslosigkeit oder längerer Nichtbeschäftigung betreuen. Die psychische Gesundheit ist nicht zeitlich fixiert, sondern verändert sich im Laufe des Lebens. Einige dieser Phasen sind kritischer als andere und können die psychische Gesundheit belasten. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Wechsel abrupt erfolgt und grosse Veränderungen im Leben mit sich bringt. In diesem Zusammenhang kann das Fehlen einer Arbeit ein Gefühl der Niedergeschlagenheit hervorrufen.

Sozialarbeiter/innen, die in öffentlichen oder privaten Sozialdiensten tätig sind, oder Berater/innen für berufliche Wiedereingliederung sind täglich mit der Begleitung von Personen in Schwierigkeiten konfrontiert. Es ist sicherlich nicht immer einfach, diese Aufgabe innerhalb des vorgegebenen Rahmens zu erfüllen und gleichzeitig die psychische Verletzlichkeit dieser Personen einzubeziehen. Diese bedeutende Rolle reicht manchmal sogar zur Unterstützung der Personen mit vorübergehenden Schwierigkeiten aus. Häufig zeigen sich psychische Schwierigkeiten in physischen Symptomen wie Rücken- oder Kopfschmerzen, Schlafstörungen usw.

Die Rubrik «Psychische Gesundheit und Arbeitslosigkeit« auf PSY-GESUNDHEIT.CH bietet zahlreiche Informationen und Ressourcen für arbeitslose Personen.

Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt

Menschen mit psychischen Erkrankungen bevorzugen es in der Regel, im allgemeinen Arbeitsmarkt tätig zu sein. Gleichwohl verlieren Betroffene nicht selten ihre Stelle, wenn die Erkrankung im Betrieb bekannt wird oder Fehlzeiten im Rahmen der Erkrankung auftreten. Sehr viele Betroffene finden nach längerer Arbeitslosigkeit keinen adäquaten Arbeitsplatz.

Trotz vielfältiger politischer Anstrengungen, Menschen mit psychischen Erkrankungen in den ersten Arbeitsmarkt zu inkludieren, und positiver Evaluationen ist Supported Employment (unterstützte Beschäftigung) in der Schweiz in der Breite kaum vorhanden. Dieses gründet auf dem Prinzip, die betroffenen Personen direkt und ohne vorgeschaltetes Arbeitstraining im allgemeinen Arbeitsmarkt zu platzieren und erst dann zu trainieren bzw. zu coachen. Dieses «Place-then-train»-Verfahren verkehrt die traditionelle Stufenleiter der Rehabilitation, nach der zunächst Fertigkeiten erlernt werden sollen, um dann entsprechende Tätigkeiten zu finden («Train-then-place»).

Die empirische Forschung ist hier jedoch eindeutig: Supported Employment-Programme sind sowohl in klinischen Studien als auch in der Routineanwendung den traditionellen Programmen - die überwiegend im zweiten Arbeitsmarkt stattfinden - eindeutig überlegen.

Die in der Frühjahrssession des Nationalrats anvisierte Weiterentwicklung der IV zielt auf drei aktuelle Kernprobleme: a) die bereits angedeutete, notwendige Flexibilisierung der Integrationsmassnahmen, b) den Arbeitsplatzerhalt bei psychischer Erkrankung sowie c) den Einbezug von Jugendlichen in IV-Massnahmen.

Daten aus dem Supported Employment-Programm der Universitären Psychiatrischen Dienste UPD Bern zeigen, dass trotz der Überlegenheit gegenüber konventionellen Unterstützungsmassnahmen nur ungefähr ein Drittel der Teilnehmenden in einer Festanstellung landet. Die Wiedereingliederung nach längerer Arbeitslosigkeit ist ein mühsamer, mit vielen Hindernissen bestückter Weg.

Jugendliche und junge Erwachsene sind in den letzten Jahren unter den neuen IV-Empfangenden besonders stark vertreten. Bis anhin gibt es kaum Unterstützung, um bei drohendem Schulabbruch oder Übergangsproblemen von der Schule in die Berufslehre aktiv zu werden.

Unterdessen vollzieht sich - vom Rehabilitationsgeschehen weitgehend unbemerkt - ein dramatischer Wandel des Arbeitsmarkts, der auf mittlere Sicht vermutlich erhebliche negative Auswirkungen auf die Wiedereingliederung haben wird. Digitalisierung und Automatisierung vernichten viele Arbeitsplätze mit Routinetätigkeiten, welche gerade für Menschen mit psychischen Erkrankungen geeignet wären.

Eine aktuelle Studie der UPD Bern zeigt, dass der Anteil der Menschen, die durch Supported Employment-Programme in kompetitive Arbeitsplätze vermittelt werden, weltweit seit Jahren rückläufig ist. Insbesondere durch die Rezession der Jahre 2008/2009 wurde dieser Trend erheblich verstärkt.

Voraussetzungen zum Bezug eines Taggelds der Arbeitslosenversicherung

Anspruch auf ein Taggeld der Arbeitslosenversicherung hat nur, wer sämtliche nachfolgende Voraussetzungen erfüllt:

  • Arbeitslosigkeit: Die betroffene Person muss arbeitslos sein. Ganz arbeitslos ist, wer in keinem Arbeitsverhältnis steht und eine Vollzeitbeschäftigung sucht. Teilweise arbeitslos ist, wer in keinem Arbeitsverhältnis steht und eine Teilzeitarbeit sucht, oder wer in einem Teilzeitarbeitsverhältnis steht und eine weitere Teilzeitbeschäftigung oder eine Vollzeitbeschäftigung sucht.
  • Arbeitsausfall: Die betroffene Person muss einen Arbeitsausfall von mindestens zwei aufeinander folgenden vollen Arbeitstagen erleiden, der zu einem Verdienstausfall führt.
  • Wohnen in der Schweiz: Anspruch auf ein Taggeld der Arbeitslosenversicherung hat nur, wer in der Schweiz wohnt.
  • Alter: Anspruch auf ein Taggeld der Arbeitslosenversicherung hat nur, wer nach kantonaler Gesetzgebung nicht mehr schulpflichtig ist und wer weder das ordentliche AHV-Rentenalter erreicht hat noch die AHV-Rente vorbezieht.
  • Beitragszeit: Anspruch auf ein Taggeld der Arbeitslosenversicherung hat nur, wer in den letzten 2 Jahren vor der Anmeldung während mindestens 12 Monaten eine beitragspflichtige Beschäftigung ausgeübt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Befreiung vom Nachweis der Beitragszeit erfüllt.
  • Vermittlungsfähigkeit: Nur Personen, die bereit und in der Lage sind, eine zumutbare Arbeit anzunehmen, und die zudem berechtigt sind, eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz auszuüben, haben Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung.
  • Kontrollvorschriften: Nur wer regelmässig die Kontrollvorschriften erfüllt, hat Anspruch auf ein Taggeld der Arbeitslosenversicherung. Das bedingt eine frühzeitige Meldung beim regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) zur Arbeitsvermittlung.

Die Beitragszeit gilt grundsätzlich als erfüllt, wenn eine Person während den letzten 2 Jahren vor dem Zeitpunkt der Anmeldung während mindestens 12 Monaten eine beitragspflichtige Beschäftigung ausgeübt hat. Ist eine Person in den letzten 2 Jahren vor der Anmeldung zwar in einem Arbeitsverhältnis gestanden, hat sie aber wegen einer Krankheit oder eines Unfalls keinenLohn erhalten und deshalb keine Beiträge bezahlt, so werden diese Zeiten gleich wie eine beitragspflichtige Beschäftigung angerechnet.

Verschiedene Personengruppen sind vom Nachweis genügender Beitragszeit befreit. Das betrifft insbesondere Personen, die wegen einer Schulausbildung, einer Umschulung oder einer Aus- und Weiterbildung die Mindestbeitragszeit in den letzten 2 Jahren nicht erfüllen konnten, allerdings nur, wenn sie mindestens 10 Jahre lang Wohnsitz in der Schweiz hatten; Personen, die wegen Krankheit, Unfall oder Mutterschaft die Mindestbeitragszeit in den letzten 2 Jahren nicht erfüllen konnten, sofern sie während dieser Zeit Wohnsitz in der Schweiz hatten.

Vom Nachweis der Beitragszeit befreit ist zudem, wer wegen einem nicht mehr als einem Jahr zurückliegenden Ereignis wie Trennung oder Scheidung der Ehe, Tod oder Invalidität des Ehegatten oder wegen Wegfalls einer Invalidenrente gezwungen ist, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Schliesslich sind auch Personen vom Nachweis der Beitragszeit befreit, die während mehr als einem Jahr (im gleichen Haushalt lebende und auf dauernde Hilfe angewiesene) pflegebedürftige Personen betreut haben, falls diese Betreuungspflicht vor nicht mehr als einem Jahr vor der Anmeldung weggefallen ist.

Wer vom Nachweis genügender Beitragszeit befreit ist, hat Anspruch auf maximal 90 Taggelder, was einer Leistungsdauer von rund vier Monaten entspricht. Erfolgt die Befreiung vom Nachweis der Beitragszeit aufgrund des Wegfalls einer Invalidenrente, besteht seit 1.1.2022 Anspruch auf maximal 180 Taggelder, was einer Leistungsdauer von rund acht Monaten entspricht.

Als vermittlungsfähig gilt eine Person, wenn sie bereit, berechtigt und in der Lage ist, eine zumutbare Arbeit anzunehmen. Im Zweifelsfall haben die behandelnde Ärzte zu bestätigen, ob und in welchem Ausmass eine Arbeitsfähigkeit aus medizinischer Sicht besteht. Selbst bei reduzierter Arbeitsfähigkeit wird bei Menschen mit Behinderungen eine Vermittlungsfähigkeit bejaht, falls die Restarbeitsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt verwertbar erscheint.

Es gehört zu den Pflichten einer arbeitslosen Person, sich auch ausserhalb des bisherigen Berufs aktiv um Arbeit zu bemühen, eine vom regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) vermittelte zumutbare Arbeit anzunehmen und auf Weisung des RAV angemessene Umschulungs- und Weiterbildungskurse zu besuchen. Mit den Arbeitsbemühungen muss bereits begonnen werden, wenn eine Kündigung eingetroffen ist und die Arbeitslosigkeit damit absehbar ist. Die Bemühungen müssen schriftlich in genügender Anzahl dokumentiert werden, und die Zusammenstellung muss dem RAV monatlich (bis spätestens am 5. Tag des Folgemonats) abgeliefert werden.

Wer ein Taggeld beanspruchen will, muss sich bei einer Arbeitslosenkasse anmelden. Die Arbeitslosenkasse - und nicht das RAV - zahlt dann auch das Taggeld aus. Es gibt öffentliche Kassen der Kantone, aber auch private Arbeitslosenkassen z.B. der Gewerkschaften.

In der Arbeitslosenversicherung wird anders als in der Kranken- und Unfallversicherung das Taggeld nicht als Monatsbetrag festgelegt, sondern als Tagesansatz. Dieser Tagesansatz wird jeweils nur für 5 Tage pro Woche ausbezahlt. Für die Umrechnung geht man von durchschnittlich 21,7 Arbeitstagen pro Monat aus.

Die Höhe des Taggeldes errechnet sich aufgrund des versicherten Verdienstes: Als solcher gilt in der Regel der letzte Lohn vor Beginn der Arbeitslosigkeit, bei grösseren Lohnschwankungen der Durchschnittslohn während eines Zeitraumes bis zu 12 Monaten. Die Einkommen von verschiedenen Arbeitsstellen werden zusammengezählt. Nicht versichert ist ein monatlicher Verdienst von unter 500 Franken, auch wenn darauf Beiträge entrichtet worden sind. Nicht versichert ist ebenfalls ein 148'200 Franken übersteigender Jahresverdienst.

Bei Versicherten, die keine genügende Beitragszeit aufweisen, aber die Voraussetzungen für die Befreiung von der Beitragszeit erfüllen, werden vom Bundesrat festgelegte Pauschalen als versicherter Verdienst herangezogen. Die Höhe der Pauschalen richtet sich nach dem Ausbildungsgrad einer Person. Sie reduzieren sich bei Personen, die nach einer Ausbildung ein Taggeld beanspruchen, das 25. Altersjahr noch nicht erreicht haben und keine Unterhaltspflicht gegenüber Kindern erfüllen müssen, um 50%.

Situation in der EU

In der EU sind momentan (Anm.: Juni 2020) über 14 Millionen Menschen arbeitslos. Im Euro-Raum beträgt die Arbeitslosenquote 7,4 Prozent, im Durchschnitt der EU-Mitgliedsländer liegt sie bei 6,6 Prozent. In Spanien und Griechenland beträgt die Arbeitslosenquote 14,1 resp. 16,1 Prozent.

Dies sind aber nur Zahlen - entscheidend ist, wie die Betroffenen die Arbeitslosigkeit verkraften. Nicht für alle ist die Arbeitslosigkeit gleich schlimm. Die staatliche Unterstützung ist unterschiedlich und es gibt Menschen, die die Zuversicht nicht verlieren, die in der Arbeitslosigkeit auch die Chance für einen Neuanfang sehen. Für ganz viele Betroffene ist sie aber ein grosser Einschnitt.

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