Für Studierende der Psychologie ist ein Praktikum ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung. Es ermöglicht einen ersten Einblick in die Arbeit eines/einer Psychologen/Psychologin. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Voraussetzungen und Möglichkeiten für ein Praktikum im Psychologiestudium.
Allgemeine Informationen zum Praktikum
Für das Bachelor- und Masterstudium ist ein Praktikum vorgeschrieben. Dieses umfasst je 300 Stunden, was ca. zwei bis drei Monaten eines 100% Praktika entspricht.
Das Praktikum erfordert eine berufspraktische Tätigkeit (inkl. Lehre und Forschung) im Umfang von mindestens 300 Stunden unter Supervision von Psycholog:innen mit Universitätsabschluss (mindestens Master).
Grundlage für die Anerkennung des Praktikums ist ein schriftlicher Praktikumsbericht, eine Praktikumsbestätigung der betreuenden Person, sowie eine Immatrikulationsbestätigung während des Zeitraums des Praktikums. Dieser Praktikumsbericht soll ca. 1-2 Seiten umfassen.
Die geforderten 300 Stunden können auch auf zwei Praktikas aufgeteilt werden. Bei der Aufteilung in mehrere Praktika muss für jedes Praktikum einzeln eine Voranmeldung und eine Abgabe der Unterlagen (Praktikumsbestätigung, Praktikumsbericht, Immatrikulationsbestätigung) erfolgen.
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Im Rahmen des Masterstudiums sind Psychologie-Studierende zu einem Praktikum im Umfang von 300 Stunden verpflichtet. Dadurch wird das Psychologie-Studium mit praktischen Erfahrungen ergänzt. Studierende sind frei, in welchem Bereich sie ihr Praktikum wählen möchten.
Es liegt in der Verantwortung der Studierenden zu überprüfen, ob die Praktika den Richtlinien der Studienordnung entsprechen. Wenn eine der Richtlinien nicht gewährleistet werden kann, muss ein schriftlicher Antrag für eine Ausnahmebewilligung an die Prüfungskommission gestellt werden.
Während dem Praktikum ist eine Immatrikulation nötig. Wenn das Praktikum am Studium angerechnet wird, handelt es sich um eine Studienleistung, weshalb eine Immatrikulation nötig ist.
Vorsicht: Wenn Sie ein Praktikum absolvieren, während Ihr Immatrikulationsstatus "beurlaubt" ist, kann dieses nicht angerechnet werden! Während der Beurlaubung dürfen keine Leistungen der Uni bezogen werden.
Praktika in der Psychiatrie Baselland
Die Psychiatrie Baselland bietet Psychologiestudierenden an einer Universität oder Fachhochschule die Möglichkeit zu Erfahrungen in der klinischen Praxis. Der direkte Kontakt mit Patienten und Patientinnen ermöglicht einen erweiterten Zugang zu einzelnen Krankheitsbildern und den damit verknüpften sozialen und therapeutischen Problemen. Er bietet auch einen Einblick in die psychiatrisch-psychologische Diagnostik.
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Die Studierenden erhalten einen Überblick über die Tätigkeit einer/s klinischen Psychologin/en, Psychiaterin/s. Sie arbeiten in einem interdisziplinären Team insbesondere mit der Pflege zusammen und lernen die Institution einer Psychiatrischen Klinik oder Tagesklinik kennen.
Die Praktika werden im ärztlich-therapeutischen Dienst auf einer Abteilung der Klinik oder in einer der Tageskliniken angeboten. Die Aufgaben und Tätigkeiten können je nach Praktikumsort und Vorkenntnissen der Praktikantinnen und Praktikanten variieren. Sie umfassen beispielsweise die Teilnahme an Patientengesprächen, im Verlauf des Praktikums ggf. auch Übernahme einzelner Patienten und Führung selbständiger Gespräche.
Am Ende des Praktikums wird eine Praktikumsbestätigung ausgestellt.
Anmeldung und Anerkennung des Praktikums
Das Praktikum ist vorher anzumelden bzw. vor Beginn des Praktikums ist ein Antrag beim Psychologischen Institut einzureichen. Der Antrag sollte 4 Wochen vor Praktikumsbeginn eingereicht werden, sodass genügend Zeit für die Abklärung eventueller Unstimmigkeiten besteht. Wird der Antrag verspätet eingereicht, so liegt das Risiko bei den Studierenden, dass bei Nicht-Erfüllung von Voraussetzungen die Anerkennung des Praktikums abgelehnt wird, obwohl das Praktikum ggf. schon absolviert wurde.
Für jedes Praktikum - auch Teilpraktikum - ist ein Praktikumsantrag zu stellen. Dieser ist möglichst mindestens einen Monat vor Praktikumsbeginn mit dem Formular «Praktikumsantrag» online bei der Koordination BSc-/MSc-Studienprogramme Psychologie einzureichen.
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Nach erfolgreicher Prüfung der vollständig eingereichten Unterlagen (Praktikumsberichte, Praktikumszeugnisse und Einträge im Praktikumsarchiv) wird das Modul «200-600 Praktikum» verbucht. Liegen keine Unstimmigkeiten vor, erfolgt die Verbuchung Ihres Praktikums i.d.R. spätestens zum Ende des Semesters.
Das Praktikumszeugnis entspricht inhaltlich einem Arbeitszeugnis und muss zwingend Angaben über Dauer und Anstellungsgrad beinhalten. Hinweis: Wird das Praktikum an mehreren Institutionen absolviert, müssen die genannten Unterlagen für jedes einzelne Teilpraktikum erstellt bzw. eingeholt werden.
Nach dem Praktikum musst du von deinem Praktikumsbetreuer eine Bestätigung organisieren. Zudem musst du einen kurzen Bericht zum Praktikum verfassen.
Sobald du ein Praktikum gefunden hast, kannst du dieses bei der Studienberatung der Abteilung anmelden. Verwende hierfür das offizielle Formular zur Anmeldung des Praktikums. Die Anmeldung des Praktikums sollte spätestens einen Monat vor Praktikumsbeginn eingereicht werden. Die Studienberatung der Abteilung wird anschliessend anhand dieser Informationen überprüfen, ob das Praktikum angerechnet werden kann und gibt dir Bescheid, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Gleichzeitig erhältst du die unterschriebene Voranmeldung zurück als schriftliche Bestätigung, dass du dieses Praktikum anrechnen lassen kannst.
Genauere Informationen zu den Anforderungen, welche die Abteilung KWM an den Bericht stellt, kannst du der Checkliste für das Einreichen eines Praktikumsberichts an der Abteilung KWM entnehmen. Das letzte Dokument, welches du noch organisieren musst, ist eine Immatrikulationsbestätigung für den Zeitraum während deines Praktikums.
Der Leistungsnachweis für das Praktikum wird durch die gleiche Abteilung eingetragen, an der die Voranmeldung erfolgt ist.
Sind die Unterlagen vollständig eingetroffen, werden diese geprüft und falls alles in Ordnung ist, im KSL eingetragen. Die Anerkennung des Praktikums dauert i.d.R. einige Wochen.
Fristen für die Einreichung
- Frühjahrssemester: 1. Mai
 - Herbstsemester: 31. Oktober
 
Wo finde ich ein Praktikum?
Es gibt verschiedene Anlaufstellen für Praktika.
- psyPra: Die nationale Praktikumsplattform für Psychologiestudierende ist ein Projekt von psyCH, dem studentischen Dachverband Psychologie Schweiz. Mit Hilfe von psyPra kannst Du Dir schnell und unkompliziert einen Überblick über offene Praktikumsstellen verschaffen. Institutionen der verschiedensten psychologischen Arbeitsbereiche können auf dieser Seite ihre offenen Praktikumsstellen ausschreiben. Diese aktuellen Kontaktadressen und Stellenbeschreibungen sind in einer kategorisierten Datenbank aufgelistet.
 - Abteilung KWM: Die Abteilung KWM führt ebenfalls eine Liste von aktuellen Praktika auf dieser Seite auf. Zudem ist eine spontane Anfrage für Forschungspraktikum an der Abteilung KWM möglich.
 - Weitere Seiten: 
- www.jobs.ch
 - www.psychologie.ch
 - www.psyweb.ch
 
 - Google: Für die Suche bietet sich einmal mehr Google als bester Freund an.
 
Besonderheiten und Ausnahmen
Manchmal ergibt sich die Situation, dass eine Praktikumsstelle weniger als die erforderlichen 300 Stunden dauert. In dem Falle ist es möglich, die 300 Stunden in mehrere Praktika aufzuteilen.
Wenn das Berufs- oder Forschungspraktikum in Teilzeit absolviert wird, muss der Beschäftigungsgrad mindestens 50% betragen. Sollten Sie zu weniger als 50% angestellt sein, muss vor Beginn des Praktikums ein Antrag an die Prüfungskommission für eine Ausnahmebewilligung zur Anerkennung eines Berufs- oder Forschungspraktikums gestellt werden.
Ist die Zuordnung zum Bereich der Psychologie nicht eindeutig oder kann diese Betreuung nicht gewährleistet werden, muss bis spätestens 2 Monate vor Praktikumsbeginn ein schriftlicher Antrag an die Prüfungskommission für Ausnahmebewilligung gestellt werden.
Forschungspraktika an der Fakultät für Psychologie sind möglich, es wird aber präferiert, diese an anderen schweizerischen oder ausländischen Universitäten oder Forschungseinrichtungen zu absolvieren. Siehe auch Studienplan Art. 31 Abs. 2 Bst. b.
Praktika, die im Bereich der klinischen Psychologie des Kindes- und Jugendalters absolviert werden, werden bitte in der entsprechenden Abteilung (KPKJ) angemeldet die Unterlagen zur Anerkennung des Praktikum bei der verantwortlichen Person der Abteilung KPKJ eingereicht.
Weiterbildungen nach dem Master
Wenn dein Berufsziel Psychotherapeut*in heisst, ist nach deinem Master die Frage, welche Psychotherapieweiterbildung für dich infrage kommt. Die Weiterbildung in Psychotherapie mit dem Abschluss eid. akkreditierte Psychotherapeut*in umfasst in der Regel vier Elemente, welche vom BAG im Psychologieberufegesetz festgelegt sind: Theorie, Selbsterfahrung, Praxis und Supervision. Der Zeitrahmen ist zwischen vier und sechs Jahren, die berufsbegleitend absolviert werden müssen.
Für die Zulassung zu eidg. akkreditierten Weiterbildungsgängen gilt:
- Master-, Lizentiats- oder Diplomabschluss in Psychologie mit genügender Leistung in klinischer Psychologie und Psychopathologie an einer Universität oder Fachhochschule oder gleichwertiger Abschluss
 - Eignungsabklärung
 - Ausländische Abschlüsse müssen von der Psychologieberufekommission (PsyKo) in Bern auf ihre Gleichwertigkeit überprüft werden lassen.
 
Die Kosten von psychotherapeutischen Weiterbildungsstudiengängen belaufen sich auf 39'000 bis 49'000 CHF. Dies teilt sich auf in ca. 30'000 CHF für Studiengebühren und ca. 9'000 - 19'000 CHF für Supervision und Selbsterfahrung auf.
| Abschluss | Institution | 
|---|---|
| Master of Advanced Studies (MAS) und Eidg. Akkreditierte Psychotherapeut*in | Universitäten/Fachhochschulen | 
| Eidg. Akkreditierte Psychotherapeut*in | Private Institute/Organisationen | 
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