Um in der Schweiz als Psychotherapeut oder Psychotherapeutin tätig zu sein, sind bestimmte Ausbildungen, Praktika und Bewilligungen erforderlich. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die notwendigen Schritte und Voraussetzungen.
Wer kann Psychotherapeut/in werden?
Die vier- bis sechsjährige Weiterbildung zur Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten bedingt einen vorgängigen Abschluss (Bachelor und Master) in Psychologie an einer Schweizer Hochschule sowie genügend Studienleistung in klinischer Psychologie und Psychopathologie.
Antragsteller*innen für die Psychotherapieweiterbildung müssen die Zulassungsbedingungen der Weiterbildungsinstitution erfüllen, deren Methode sie erlernen möchten. Die Institution muss auch überprüfen, ob genügend studienbegleitende klinische Praxis und Psychopathologie absolviert wurde.
In der Regel erfolgt dann eine Einladung zum Aufnahmeverfahren, bei dem auch die Eignung der Antragstellerin oder des Antragstellers überprüft wird. Die Institution entscheidet über Annahme oder Ablehnung eines Antrags.
Nach Beendigung und erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung erhält die Absolventin oder der Absolvent den Titel «eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin» oder «eidgenössisch anerkannter Psychotherapeut».
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Für die Ausübung der Psychotherapie in eigener fachlicher Verantwortung ist die Berufsausübungsbewilligung des Kantons erforderlich, auf dessen Gebiet der Beruf ausgeübt wird.
Das Psychologie-Studium mit Praktika
Für das Bachelor- und Masterstudium ist ein Praktikum vorgeschrieben. Dieses umfasst je 300 Stunden, was ca. zwei bis drei Monaten eines 100% Praktika entspricht und ermöglicht dir einen ersten Einblick in die Arbeit eines/einer Psychologen/Psychologin. Alternativ kann man ein Praktika auch Teilzeit absolvieren.
An der Universität Basel ist es auch gut möglich, das BA und MA Praktikum gleichzeitig zu absolvieren. Hierfür muss das Praktikum sehr umfangreich am Ende des BA absolviert werden oder in einem Zwischenjahr nach dem BA und vor dem MA.
Praktikumsstellen finden
Allgemeine Anlaufstellen für Praktika:
- psyPra: Die nationale Praktikumsplattform für Psychologiestudierende ist ein Projekt von psyCH, dem studentischen Dachverband Psychologie Schweiz. Mit Hilfe von psyPra kannst Du Dir schnell und unkompliziert einen Überblick über offene Praktikumsstellen verschaffen. Institutionen der verschiedensten psychologischen Arbeitsbereiche können auf dieser Seite ihre offenen Praktikumsstellen ausschreiben. Diese aktuellen Kontaktadressen und Stellenbeschreibungen sind in einer kategorisierten Datenbank aufgelistet.
 - Auch auf diesen Seiten findest du Stellen für Psychologen und Psychologinnen:
 - www.jobs.ch
 - www.psychologie.ch
 - www.psyweb.ch
 
Praktikum an der UZH
Die Modulgruppe «Forschungs- und Berufspraxis» soll Einblicke und Erfahrungen in die psychologische Berufspraxis und/oder Forschungsbereiche vermitteln. Für das Pflichtmodul «200-600 Praktikum» muss ein obligatorisches Praktikum von insgesamt 500 Stunden geleistet werden.
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Da das Praktikum Bestandteil des Mustercurriculums ist, ist während der Praktikumszeit zwingend eine Einschreibung in das Master Mono-Studienprogramm Psychologie erforderlich (Ausnahme siehe Sonderfall: Vorgezogenes Praktikum).
Das Praktikum wird von den Studierenden selbst organisiert und kann sich sehr unterschiedlich gestalten.
Abhängig vom Praktikumsplatz (mind. Das Modul «200-600 Praktikum» (16 ECTS Credits) kann nicht selbständig über die Online-Modulbuchung gebucht werden.
Die Studierenden suchen selbstständig einen Praktikumsplatz bzw. mehrere Praktikumsplätze für ihre 500 Stunden Praktikum.
Bitte beachten Sie, dass Sie während der gesamten Praktikumsdauer im Studiengang Psychologie an der UZH eingeschrieben sein müssen. Praktikumsstunden, die bspw.
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Für jedes Praktikum - auch Teilpraktikum - ist ein Praktikumsantrag zu stellen. Dieser ist möglichst mindestens einen Monat vor Praktikumsbeginn mit dem Formular «Praktikumsantrag» online bei der Koordination BSc-/MSc-Studienprogramme Psychologie einzureichen.
Bei verspätetem Eingang des Praktikumsantrags geht das Risiko einer Ablehnung eines bereits begonnenen Praktikums zu Lasten der Studierenden.
Das Praktikum erfolgt in einem für akademisch ausgebildete Psychologinnen und Psychologen typischen Berufsfeld. Die Studierenden haben die Möglichkeit, innerhalb des fachspezifischen Tätigkeitsspektrums angeleitet unterstützend mitarbeiten zu können.
Damit sichergestellt werden kann, dass während des Praktikums eine fachlich kompetente Betreuung stattfindet, müssen Betreuungspersonen zwingend über einen akademischen Abschluss im Fach Psychologie verfügen.
online als pdf bei der Koordination BSc-/MSc-Studienprogramme Psychologie einzureichen (Upload Praktikumsunterlagen). Das Praktikumszeugnis entspricht inhaltlich einem Arbeitszeugnis und muss zwingend Angaben über Dauer und Anstellungsgrad beinhalten.
Hinweis: Wird das Praktikum an mehreren Institutionen absolviert, müssen die genannten Unterlagen für jedes einzelne Teilpraktikum erstellt bzw. eingeholt werden.
Fristen:
- Frühjahrssemester: 1.
 - Herbstsemester: 31.
 
Nach erfolgreicher Prüfung der vollständig eingereichten Unterlagen (Praktikumsberichte, Praktikumszeugnisse und Einträge im Praktikumsarchiv) wird das Modul «200-600 Praktikum» verbucht.
Liegen keine Unstimmigkeiten vor, erfolgt die Verbuchung Ihres Praktikums i.d.R. spätestens zum Ende des Semesters.
Einreichung des Praktikumsantrags beim Psychologischen Institut vor Beginn des Praktikums. Der Antrag sollte 4 Wochen vor Praktikumsbeginn eingereicht werden, sodass genügend Zeit für die Abklärung eventueller Unstimmigkeiten besteht.
Wird der Antrag verspätet eingereicht, so liegt das Risiko bei den Studierenden, dass bei Nicht-Erfüllung von Voraussetzungen die Anerkennung des Praktikums abgelehnt wird, obwohl das Praktikum ggf.
Praktikum in der Psychiatrie Baselland
Die Psychiatrie Baselland bietet Psychologiestudierenden an einer Universität oder Fachhochschule die Möglichkeit zu Erfahrungen in der klinischen Praxis. Der direkte Kontakt mit Patienten und Patientinnen ermöglicht einen erweiterten Zugang zu einzelnen Krankheitsbildern und den damit verknüpften sozialen und therapeutischen Problemen.
Er bietet auch einen Einblick in die psychiatrisch-psychologische Diagnostik. Die Studierenden erhalten einen Überblick über die Tätigkeit einer/s klinischen Psychologin/en, Psychiaterin/s.
Sie arbeiten in einem interdisziplinären Team insbesondere mit der Pflege zusammen und lernen die Institution einer Psychiatrischen Klinik oder Tagesklinik kennen.
Am Ende des Praktikums wird eine Praktikumsbestätigung ausgestellt.
Die Praktika werden im ärztlich-therapeutischen Dienst auf einer Abteilung der Klinik oder in einer der Tageskliniken angeboten.
Die Aufgaben und Tätigkeiten können je nach Praktikumsort und Vorkenntnissen der Praktikantinnen und Praktikanten variieren:
- Teilnahme an Patientengesprächen, im Verlauf des Praktikums ggf. auch Übernahme einzelner Patienten und Führung selbständiger Gespräche (z.B.
 
Weiterbildungen nach dem Master
Wenn dein Berufsziel Psychotherapeut*in heisst, ist nach deinem Master die Frage, welche Psychotherapieweiterbildung für dich infrage kommt.
Die Weiterbildung in Psychotherapie mit dem Abschluss eid. akkreditierte Psychotherapeut*in umfasst in der Regel vier Elemente, welche vom BAG im Psychologieberufegesetz festgelegt sind: Theorie, Selbsterfahrung, Praxis und Supervision.
Der Zeitrahmen ist zwischen vier und sechs Jahren, die berufsbegleitend absolviert werden müssen.
Der Abschluss unterschiedet sich je nach Institution:
- Universitäten/Fachhochschulen bieten: Master of Advanced Studies (MAS) und Eidg. Akkreditierte Psychotherapeut*in
 - Private Institute/Organisationen bieten: Eidg. Akkreditierte Psychotherapeut*in
 
Für die Zulassung zu eidg. akkreditierten Weiterbildungsgängen gilt:
- Master-, Lizentiats- oder Diplomabschluss in Psychologie mit genügender Leistung in klinischer Psychologie und Psychopathologie an einer Universität oder Fachhochschule oder gleichwertiger Abschluss
 - Eignungsabklärung
 
Ausländische Abschlüsse müssen von der Psychologieberufekommission (PsyKo) in Bern auf ihre Gleichwertigkeit überprüft werden lassen.
Die Kosten von psychotherapeutischen Weiterbildungsstudiengängen belaufen sich auf 39'000 bis 49'000 CHF. Dies teilt sich auf in ca. 30'000 CHF für Studiengebühren und ca.
Berufsausübungsbewilligung
Wer in eigener fachlicher Verantwortung als Psychotherapeutin/Psychotherapeut oder als Klinische Psychologin/Klinischer Psychologe tätig ist, braucht eine Berufsausübungsbewilligung des Gesundheitsdepartementes. Wer in einem der nachfolgend aufgeführten Psychologieberuf Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erbringt, braucht ab dem 1.
Bitte beachten Sie, dass nach Eingang des Gesuchs mit einer Bearbeitungszeit von 5 bis 8 Wochen zu rechnen ist. Die Bearbeitungszeit verlängert sich, wenn wir bei Ihnen fehlende Angaben oder Unterlagen nachfordern müssen.
Für die Berufsausübungsbewilligung wird je nach Aufwand eine Gebühr von Fr. 750.- bis 1'500.- fällig. Die Gebühr für die Zulassung zur OKP beträgt Fr.
Inhaberinnen und Inhaber einer Berufsausübungsbewilligung eines anderen Kantons, die nicht mehr als 90 Tage je Kalenderjahr im Kanton St.Gallen tätig sind, brauchen hierfür keine formelle Berufsausübungsbewilligung. Sie müssen ihre Tätigkeit aber im Voraus beim Gesundheitsdepartement melden.
Diese Möglichkeit besteht nur für Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten. Personen, die einen anerkannten Hochschulabschluss in Psychologie haben, kann während des Erwerbs des Weiterbildungstitels in Psychotherapie eine Assistenztätigkeit bewilligt werden.
Bewilligungen in der psychologischen Psychotherapie im Kanton Basel-Stadt
Hier finden Sie Informationen und die nötigen Formulare zur Berufsausübungsbewilligung in eigener fachlicher Verantwortung in der psychologischen Psychotherapie. Weiter finden Sie Informationen und Formulare zur Betriebsbewilligung, wenn Sie im Kanton Basel-Stadt eine Praxis für psychologische Psychotherapie als Aktiengesellschaft oder GmbH führen wollen.
- Berufsausübungsbewilligung und OKP-Zulassung
 - Betriebsbewilligung und OKP-Zulassung
 - Anpassungen an einer bestehenden Bewilligung
 - Meldeformulare
 - Rechtliche Grundlagen
 - Weitere Informationen
 - Kontakt und Zustellen der Gesuchsunterlagen
 
Wenn Sie in der psychologischen Psychotherapie fachlich eigenverantwortlich tätig sein möchten, benötigen Sie eine Berufsausübungsbewilligung.
ambulante oder stationäre Weiterbildungsstätte der Kategorie A oder der Kategorie B nach dem Weiterbildungsprogramm «Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie» vom 1. Juli 2009 in der Fassung vom 15.
Weiterbildungsstätte der Kategorien A, B oder C nach dem Weiterbildungsprogramm «Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie» vom 1. Juli 2006 in der Fassung vom 20. Dezember 2018. (vgl. Art.
Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 23. Juni 2021 KVV: Psychologische Psychotherapeuten und psychologische Psychotherapeutinnen, die beim Inkrafttreten der Änderung vom 23. Juni 2021 (KVV) über eine psychotherapeutische Berufserfahrung in der psychotherapeutisch-psychiatrischen Versorgung von mindestens 3 Jahren verfügen, die von einer qualifizierten Supervision begleitet wurde, werden zugelassen, auch wenn diese Berufserfahrung die Voraussetzungen nach Artikel 50c Buchstabe b nicht erfüllt.
nachweisen kann, dass die Qualitätsanforderungen nach Art.
Formulare und Merkblätter
Im Gesuch finden Sie eine Übersicht der erforderlichen Dokumente.
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