Kassenärztliche Vereinigung: Informationen zur Psychotherapie

Viele Psycholog:innen sind in den verschiedenen psychologischen Disziplinen selbstständig in eigener fachlicher Verantwortung tätig.

Insbesondere selbständig tätige Psychotherapeut:innen bilden eine wichtige Interessengruppe innerhalb unseres Verbandes.

Die Tätigkeit als selbständige Psychotherapeut:in erfordert eine Berufsausübungsbewilligung des Kantons Zürich.

Für die Abrechnung mit der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung, die ab 1. Juli 2022 für Psychotherapeut:innen mit ärztlicher Anordnung möglich ist, wird eine zusätzliche kantonale Zulassung benötigt.

Eine kantonale Berufsausübungsbewilligung (früher Praxisbewilligung genannt) für die selbstständige Tätigkeit als Psycholog:in ist im Kanton Zürich aufgrund gesundheitspolizeilicher Bestimmungen nur für die Psychotherapie erforderlich.

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Informationen dazu sind hier zu finden.

Eidgenössische Weiterbildungs- und FSP-Fachtitel sind für Psycholog:innen, die ihr Fach privatwirtschaftlich und ihren Beruf in eigener fachlicher Verantwortung ausüben, vom Gesetz her fakultativ - mit Ausnahme der Psychotherapie, für welche der eidgenössische Psychotherapie-Weiterbildungstitel für die eigenverantwortliche Berufsausübung verlangt wird (PsyG, Art. 22-33).

Der ZüPP gibt seinen Mitgliedern die Möglichkeit, sich kostenlos im ZüPP-Psyfinder zu registrieren.

Dieser ermöglicht es Personen, die psychologische Beratung oder eine:n Psychotherapeut:in suchen, einfach und schnell eine qualifizierte Fachperson im Kanton Zürich zu finden.

Qualifikationen und Voraussetzungen für Psychotherapeuten

  1. Psychotherapeut*innen haben in der Regel einen Hochschulabschluss in Psychologie, Medizin oder einer anderen Humanwissenschaft als Grundausbildung.
  2. Seit Inkrafttreten des Psy-Gesetzes am 1.4.2013 ist für Neuzulassungen ein Psychologie- oder Medizinstudium zwingend.
  3. Zusätzlich haben Psychotherapeut*innen eine mindestens vierjährige Psychotherapie-Weiterbildung absolviert und eine kantonale Bewilligung zur selbständigen Berufsausübung erlangt.

Die Schweigepflicht

  1. Psychotherapeut*innen unterstehen der Schweigepflicht für alles, was ihnen in ihrer Berufsausübung anvertraut wird.
  2. Vorbehalten bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über die Zeugnispflicht und über die Auskunftspflicht gegenüber einer Behörde.
  3. Patient*innen können die Therapeut*innen gegenüber Ärzt*innen sowie anderen, klar bezeichneten Personen von der Schweigepflicht entbinden.
  4. Wenn zum Beispiel Krankenkassen- oder IV-Leistungen beansprucht werden, ist die Erlaubnis zur Auskunft an den Vertrauensarzt nötig.

Abrechnung von Psychotherapien

Psychotherapien bei psychologischen Psychotherapeut*innen können nach Anordnung einer zugelassenen ärztlichen Fachperson über die Grundversicherung abgerechnet werden.

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Dabei gelten die für das Anordnungsmodell festgelegten und von den Kantonen bestätigten Tarife (Verrechnung nach Aufwand).

Psychotherapien, die nicht über das Anordnungsmodell verrechnet werden, können vorläufig weiter über Zusatzversicherungen abgerechnet werden.

Das Honorar beträgt i.a. 150 - 160.- Fr. pro 50 Min.

Auf Wunsch können Psychotherapien selbständig, unabhängig von der Krankenkasse bezahlt werden.

Festgelegte Termine, die vom Patienten nicht eingehalten oder nicht 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, können in Rechnung gestellt werden.

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Ethische Richtlinien und Verantwortlichkeiten

  1. Die VOPT verpflichtet die Mitglieder zur Einhaltung ihrer Standesregeln.
  2. Die Patient*innen entscheiden, ob sie eine Psychotherapie eingehen oder allenfalls beenden wollen.
  3. Psychotherapeut*innen orientieren möglichst im Erstgespräch über Art, Ziel, mutmassliche Dauer der Psychotherapie und Honorar.

Der / die Therapeut*in dürfen ein sich aus der therapeutischen Beziehung ergebendes Abhängigkeitsverhältnis nicht missbrauchen.

Nicht erlaubt sind insbesondere jede Nötigung, politische Indoktrination, religiöse Missionierung sowie sexuelle Beziehungen.

Die Bedeutung der Beziehung zwischen Patient und Therapeut

Auch wenn die psychotherapeutische Fachperson gute Qualifikationen nachweist, ist für das Gelingen einer psychotherapeutischen Behandlung das Zusammenpassen von Patient und Therapeut eine wichtige Voraussetzung.

Psychotherapeut*innen en der VOPT haben sich mit ihrer Unterschrift verpflichtet, berufsethische Grundsätze in ihren psychotherapeutischen Behandlungen einzuhalten.

Im Verlaufe einer Psychotherapie können Schwierigkeiten auftreten, welche die weitere Behandlung in Frage stellen.

Weitere Informationen und Anlaufstellen

Anlaufstelle der VOPT:

Vereinigung Ostschweizer Psychotherapeut*innen

Praxis für Psychotherapie am Rosenberg

Rosenbergstrasse 60

9000 St.

Dem ZüPP ist es ein wichtiges Anliegen, sich für die beruflichen Interessen der selbstständigen Psycholog:innen im Kanton Zürich einzusetzen und deren berufliches Ansehen in Wirtschaft und Gesellschaft zu fördern.

Der ZüPP empfiehlt vor Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit in jedem Fall eine fachspezifische Weiterbildung inkl. mehrjährige Praxiserfahrung in angestellter Stellung, welche mit einem eidgenössischen Weiterbildungs- oder FSP-Fachtitel abgeschlossen wird.

Ergänzend werden weitere von der FSP anerkannte Zusatzqualifikationen in verschiedenen Teilgebieten je nach angebotenen Dienstleistungen empfohlen.

Zu beachten: Verschiedene psychologische Berufsbezeichnungen wie Sportpsycholog:in, Rechtspsycholog:in etc. werden im PsyG nicht ausdrücklich genannt, sie sind deshalb keine rechtlich geschützten Berufsbezeichnungen.

Das heisst, auch Psycholog:innen ohne FSP-Fachtitel können sich entsprechend nennen.

Notfall - Was ist zu tun?

Für Notfälle im medizinischen / psychiatrischen Bereich ist an erster Stelle der Hausarzt / die Hausärztin zuständig.

Die Beratungen für Erwachsene sind - im Gegensatz zu jenen für Jugendliche - allerdings kostenpflichtig.

Studierende bezahlen in der Regel für den Beratungsprozess einen reduzierten Tarif von Fr. 80.-/h.

Adressen von Beratungsstellen in anderen Kantonen finden Sie auf der Seite des Schweizerischen Dienstleistungszentrums für Berufsbildung, Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung, SDBB.

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