Tollwut bei Tieren: Verhalten, Übertragung und Schutzmassnahmen

So charmant und niedlich Tiere auch wirken mögen, Begegnungen können gefährlich sein. Eine der grössten Gefahren ist die Tollwut. Tollwut ist eine Viruserkrankung, die über den Speichel infizierter Säugetiere übertragen wird. Ist das Virus einmal im Körper, wandert es über die Nervenbahnen zum Gehirn und führt dort zu einer Entzündung. Die Symptome treten in der Regel nach einigen Wochen bis mehreren Monaten auf (selten schon nach unter 10 Tagen, in Einzelfällen erst nach über einem Jahr) und führen praktisch immer zum Tod.

Die gute Nachricht: Tollwut lässt sich durch Vorsorge und schnelles Handeln nach einer möglichen Übertragung verhindern. Die Schweiz und auch andere Länder in Westeuropa gelten heute als frei von terrestrischer Tollwut. Das Virus kann jedoch durch illegalen Tierimport eingeführt werden.

Übertragung und Verbreitung

Tollwut ist eine Viruserkrankung, die meist durch einen Biss oder einen Kratzer eines infizierten Tieres übertragen wird. Es existieren zwei Formen der Tollwut: die rasende Tollwut und die paralytische Tollwut. Die rasende Tollwut zeichnet sich durch Halluzinationen und Hyperaktivität aus, während die paralytische Tollwut Lähmungen oder ein Koma verursacht. Tollwut ist eine weltweit verbreitete Krankheit.

Das Tollwutvirus gedeiht vor allem im Speichel und nutzt diesen als den optimalen Weg zur Verbreitung der Infektion. Tollwut überträgt sich, wenn ein Tier mit Tollwut einen Menschen beisst oder kratzt. Der Hauptauslöser für Tollwut beim Menschen ist der Biss eines infizierten Hundes. Tiere, die mit rasender Tollwut erkrankt sind, verhalten sich oft aggressiv und beissen schneller zu.

Das Tollwutvirus des infizierten Tieres kann bei jedem Biss, der die Haut verletzt, in die Wunde übertragen werden. Die Übertragung der Tollwut geschieht v.a. über den Speichel tollwutinfizierter Tiere, insbesondere über Bissverletzungen, seltener über Kratzverletzungen, oberflächliche Hautverletzungen oder Schleimhautkontakt.

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Durch Fledermäuse übertragene Tollwut ist weltweit verbreitet, weshalb bei einem Fledermauskontakt immer eine Ärztin/einen Arzt aufgesucht werden sollte. Durch terrestrische Säugetiere übertragene Tollwut kommt in Europa nur noch äusserst selten vor, ist aber in Afrika, Asien und Lateinamerika verbreitet.

Alle Säugetiere, vor allem jedoch Fleischfresser, können von der tödlich verlaufenden Tollwut betroffen sein, die durch das Lyssavirus ausgelöst wird. Die gefährliche Zoonose, also eine vom Tier auf den Menschen übertragbare Krankheit, tritt insbesondere bei den Vertretern der Familie Canidae auf. Hierbei gilt der Hund als wichtigster Hauptüberträger: Über 95 Prozent der weltweiten Tollwutfälle beim Menschen sind laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) durch Hunde bedingt.

In Westeuropa hingegen ist der Fuchs häufigster Träger und Überträger von Tollwut, doch können auch infizierte Dachse, Marder, Katzen sowie Pferde und Wiederkäuer eine potenzielle Gefahr für den Menschen darstellen. In unseren Breiten ist für Hunde und Katzen der Fuchs die häufigste Infektionsquelle, da er das hauptsächliche Virusreservoir darstellt („terrestrische Tollwut“). Hunde und Katzen wiederum sind die Ansteckungsquelle für den Menschen.

Tollwut ist eine weltweit verbreitete Zoonose und gilt in der Schweiz als auszurottende Seuche (TSV Art. 128-131 und Art. 142-149). Die WHO schätzt, dass jährlich rund 50 000 Menschen an Tollwut sterben, hauptsächlich in Afrika und Asien; ca. 40% der Opfer sind Kinder unter 15 Jahren. Alle Säugetiere gelten als empfänglich.

Illegal importierte Hunde gelten als ein Risiko für das Auftreten von Tollwut in Zentral- und Westeuropa. 2021 trat in Deutschland ein Tollwutfall bei einem illegal aus der Türkei importierten Kangal auf. Gegen 30 Personen im Umfeld einer Tierarztpraxis mussten einer Postexpositionsprophylaxe unterzogen werden.

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In Europa (auch in Deutschland) wird die weiterhin immer wieder auftretende Fledermaustollwut durch andere Rhabdoviren verursacht. Die Übertragung des Virus erfolgt hauptsächlich durch den Speichel infizierter Tiere. Die Infektion erfolgt in der Regel durch einen Biss. Eine Übertragung ist jedoch auch durch den Kontakt des Speichels mit Schleimhäuten oder oberflächlichen Wunden möglich.

Verhalten von Tieren mit Tollwut

Ob ein Tier tatsächlich Tollwut hat, erkennt man jedoch nicht zuverlässig am Verhalten! Grundsätzlich wird eine rasende und eine stille (paralytische) Wut unterschieden, jedoch sind die Symptome variabel, nicht immer charakteristisch und nicht alle Tiere durchlaufen alle klinischen Stadien.

Zu Beginn der Erkrankung verlieren mit dem Tollwutvirus infizierte, wildlebende Tiere oft ihre Scheu vor den Menschen. Bei unseren Haustieren zeigen sich folgende Symptome: zuerst ist das Tier im Verhalten verändert (z.B. Angstzustände, Nervosität), im weiteren Verlauf folgen dann aggressives Verhalten und Unruhe, bevor im letzten Stadium der Krankheit Lähmungserscheinungen auftreten.

In der Prodromalphase, welche 2 bis 3 Tage dauert, treten Verhaltensänderungen wie Nervosität, Scheu oder Anhänglichkeit, teils Fieber und häufig Hyperästhesie oder Juckreiz an der Bissstelle auf. Diese Symptome können auch übersehen werden. In der darauffolgenden akuten Krankheitsphase zeigen die Tiere bei der rasenden Wut u.a. Hyperaktivität, Hyperästhesie, erhöhte Bissbereitschaft, Pica, Desorientierung, Muskeltremor und generalisierte Krämpfe. Die Tiere sterben infolge von Krampfanfällen; teils tritt eine kurze paralytische Phase vor dem Tod ein.

Die stille (paralytische) Wut zeichnet sich durch eine aufsteigende lower motor neuron (LMN) Paralyse aus. Die Tiere zeigen Kopfnervenausfälle, die u.a. mit Larynxparalyse, Speicheln und «dropped jaw» einhergehen.

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Tollwut gehört immer auf die Differentialdiagnosen-Liste, wenn ein Tier plötzlich ausgeprägte Verhaltensänderungen oder zentralnervöse Symptome (insbesondere eine LMN Paralyse) aufweist.

Bei einigen Hunden geht die Prodromalphase direkt in das paralytische Stadium über.

Einmal ausgebrochen, endet die Krankheit immer tödlich. Daher ist es auch weiterhin dringend ratsam, für einen gültigen Tollwutschutz von Hund und Katze zu sorgen. Dies ist ganz einfach durch Impfung möglich.

In der akuten neurologischen Krankheitsphase wird rasende oder stille Wut beschrieben. Erstere ist durch Hyperaktivität, erhöhte Beissbereitschaft, Schluckbeschwerden und vermehrtem Speichelfluss gekennzeichnet. Wildtiere verlieren oft die natürliche Scheu vor dem Menschen, reagieren bei Berührung aber mit Beissen.

Sichtbare Kennzeichen und Markierungen

In manchen Ländern gibt es sichtbare Kennzeichen, die darauf hinweisen, dass ein Tier im Rahmen eines Programmes gegen Tollwut geimpft wurde. Diese Markierungen helfen Organisationen zu erkennen, welche Tiere bereits behandelt wurden.

Halsbänder oder Ohr-Tattoos: Diese Kennzeichen sind ebenfalls verbreitet. Nicht jedes Land nutzt dieselben Methoden, und eine Markierung bedeutet nicht automatisch, dass ein Tier tatsächlich geimpft wurde. Selbst wenn, kann die Impfung schon länger zurückliegen, so dass ein wirksamer Schutz nicht gesichert ist.

Was tun bei Verdacht auf Tollwut?

Sollten Sie den Verdacht haben, dass Ihr Hund an Tollwut erkrankt ist, müssen Sie dies unbedingt Ihrem Tierarzt am Telefon mitteilen. Dieser leitet aufgrund der geltenden Anzeigepflicht für Tollwut weitere Schritte ein und informiert die zuständige Behörde. Angesichts des hohen Infektionsrisikos ist der Kontakt Ihres Hundes mit Menschen oder anderen Haustieren ab dem Zeitpunkt des Verdachts tabu.

Bringen Sie Ihren verdächtigen Hund also nicht selbst mit zum Tierarzt. Gehen Sie nicht mit ihm Gassi, sondern verwahren Sie ihn in Quarantäne. Denken Sie jedoch daran, ihn mit frischem Wasser und Futter zu versorgen. Auch sollten Sie ihm die Möglichkeit geben, sein Geschäft verrichten zu können.

Am lebenden Hund ist nur eine Verdachtsdiagnose möglich. Die Anamnese und die aufgetretenen Symptome ergeben hier einen klassischen Verdacht. Zum Beispiel: Der Hund zeigt typische neurologische Symptome und ist nicht gegen Tollwut geimpft.

Rechtliche Grundlagen

Da die Tollwut eine gefährliche Infektionskrankheit darstellt und zu Recht gefürchtet wird, existieren in den meisten Ländern genaue Vorschriften, wie mit einem Tollwutfall umzugehen ist.

Wurde ein Verdacht des Ausbruchs von Tollwut beim Hund offiziell festgestellt, ordnet die zuständige Behörde die sofortige Tötung und Beseitigung des tollwutverdächtigen Hundes an (Art. 146). Bei Verdacht auf eine Infektion müssen Katzenhalter dies sofort einem Tierarzt melden. Handelt es sich beim betroffenen Tier um ein Wildtier oder ein herrenloses Haustier, können Sie sich auch an den nächsten Polizeiposten oder die Jagdpolizei wenden (Art. 143).

Diagnose und Behandlung

Die Diagnose kann nur post-mortem gestellt werden und basiert auf dem Nachweis des Erregers mittels Immunfluoreszenz im Gehirn. Dafür sollte das ganze Tier (bei Grosstieren nur der Kopf) dreifach verpackt und als «UN 3373, Biologischer Stoff, Kategorie B» per Express Post an die Tollwutzentrale Bern verschickt werden.

Für die Tollwut beim Hund (und auch bei anderen Tieren) besteht in Deutschland und anderen Ländern ein striktes Behandlungsverbot. Zum einen ist die Ansteckungsgefahr für den Menschen sehr hoch, zum anderen ist die Prognose nach Ausbruch der Erkrankung leider ohnehin sehr schlecht.

Schutzmassnahmen und Prävention

Deshalb bleibt die wichtigste Regel: Halten Sie Abstand zu Tieren, wann immer es möglich ist. Vor der Krankheit kann man sich schützen, indem man konsequent den Kontakt zu Säugetieren meidet. Auch wenn Sie helfen wollen: Berühren Sie auch tote oder verletzte Tiere nicht.

Wenn Sie von einem Tier gebissen oder gekratzt wurden, waschen Sie die Bissstelle unmittelbar gründlich mit Wasser und Seife aus. Dadurch kann die potenzielle Virenlast in der Bisswunde reduziert werden. Begeben Sie sich danach unverzüglich in ein Spital, um eine postexpositionelle Prophylaxe, d. h. eine Reihe von Tollwutimpfungen, zu erhalten. Wenn Sie unmittelbar nach dem Biss reagieren, besteht die Chance, die Tollwutinfektion in Ihrem Körper zu stoppen und somit Ihr Leben zu retten.

Um sich auf Reisen zu schützen, ist es ratsam, dass Sie und Ihre Kinder Tiere nur aus der Ferne betrachten und sie nicht streicheln. Seien Sie sich bewusst, dass Tollwut eine ernsthafte Krankheit sein kann, wenn man sich infiziert.

Vor der Krankheit kann man sich schützen, indem man konsequent den Kontakt zu Säugetieren meidet. Auch wenn Sie helfen wollen: Berühren Sie auch tote oder verletzte Tiere nicht.

Der wichtigste Schutz vor einer Tollwutinfektion Ihres Hundes ist eine gültige Tollwutimpfung mit einer Grundimmunisierung. Diese besteht aus drei Impfungen im Alter von zwölf und 16 Wochen und 15 Monaten. Zusätzlich zur Impfung ist es ratsam, den Kontakt mit auffälligen Wildtieren zu meiden und auffällige Tiere bei der zuständigen Behörde zu melden.

Impfung und Prophylaxe

Für einen wirksamen Grundschutz auf Reisen sind 2 Impfungen im Abstand von 4 Wochen (auf Mindestabstand von 7 Tage verkürzbar) nötig. Bis zur vollen Wirkung der Impfungen muss man mit etwa 2 Wochen nach der 2. Dosis einrechnen. Hat man in der Vergangenheit bereits 2 Impfungen erhalten, genügt eine einzelne Auffrischung frühestens 1 Jahr nach der 2. Kommt es zu einer möglichen Tollwutübertragung ist es wichtig, sofort zu handeln. Wurde man bereits vor der Reise geimpft, genügen 2 weitere Impfungen im Abstand von 3 Tagen.

Ein Impfobligatorium für Hunde in der Schweiz besteht nicht mehr. Gesetzliche Vorgaben bestehen für den Grenzübertritt von Hunden, Katzen und Frettchen. Bei der Einreise aus Drittstaaten unterscheiden sich die Bestimmungen je nachdem, ob die Einreise aus einem Land mit geringem Tollwutrisiko oder aus einem Tollwut-Risikoland erfolgt. Bei einer Einreise aus einem Tollwut-Risikoland müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein (ausreichender Tollwuttiter, 3-monatige Wartefristen, Einfuhrbewilligung des BLV, etc.).

Präexpositionsprophylaxe: Gemäss Empfehlungen der EKIF wird eine Tollwutimpfung in der Schweiz u. a. Postexpositionsprophylaxe (PEP): Eine Postexpositionsprophylaxe sollte sofort eingeleitet werden, wenn eine mögliche Exposition mit dem Tollwutvirus stattgefunden hat. Sie ist in hohem Grad wirksam, jedoch nur bei Anwendung vor Auftreten von Symptomen und wenn sie korrekt durchgeführt wird.

Für tiermedizinisches Personal mit direktem Tierkontakt ist nebst den Basisimpfungen (inkl. Tetanusimpfung) auch eine Tollwutimpfung empfohlen. Zur Überprüfung des Schutzes nach präexpositioneller Impfung sollte eine Tollwuttiterbestimmung (erstmals 21 Tage nach der an den Tagen 0 und 7 durchgeführten Grundimmunisierung, ab Jahresbooster ohne weitere Kontrolle dann alle 5 Jahre) durchgeführt werden.

In der Schweiz besteht keine grundsätzliche Pflicht zur Tollwutimpfung von Hund. Diese muss nur erfolgen, wenn Sie mit Ihrem Hund ins Ausland reisen oder eine Behörde die Impfung aus Seuchenschutzgründen veranlasst (Art. 148 TSV). In anderen Ländern gelten andere Regeln (z. B. Impfpflicht für Hunde), die sich schnell ändern können.

Tollwut ist eine ernsthafte, aber vermeidbare Gefahr. Wer auf Reisen den Kontakt zu Tieren meidet und im Notfall schnell handelt, ist auf der sicheren Seite.

Geografische Verteilung

Zwar konnte in Nordamerika, Japan, Westeuropa und Teilen Südamerikas sowie Asiens die Übertragung durch den Hund schon vor Jahren eliminiert werden. Auch zählen nord-, süd- und westeuropäische sowie nordafrikanische Länder und einige der westlichen Länder Südamerikas bezüglich des Vorkommens der Tollwut in freier Natur heute als tollwutfrei. Für über 100 andere Länder gilt dies allerdings nicht. So haben die Türkei, der Iran sowie die südlichen Afrikaländer das Virus zumindest unter Kontrolle. In den anderen Ländern Afrikas und Asiens tritt die Tollwut jedoch noch immer endemisch auf.

Das Virus

Die Tollwut wird durch ein behülltes RNA Virus des Genus Lyssavirus aus der Familie Rhabdoviridae verursacht. Innerhalb des Genus Lyssavirus werden zahlreiche Spezies unterschieden, wobei dem klassischen Rabiesvirus (RABV) weltweit die grösste Bedeutung für die Gesundheit von Mensch und Tier zukommt.

Das Virus wird durch Detergenzien (Seife), Alkohol, Iod, Phenole, andere Desinfektionsmittel, sowie UV-Strahlung und Wärme rasch inaktiviert. Es ist nicht umweltbeständig, sodass es zu keinen indirekten Übertragungen kommt.

Tollwutimpfbestimmungen für Reisen mit Hunden

Jedes Land hat unterschiedliche Gesetze zum Thema Tollwut. Beispielsweise dürfen in der Schweiz nur gegen Tollwut geimpfte Hunde über die Grenzen reisen. Wollen Sie mit Ihrem Hund in Tollwutrisikogebiete reisen, müssen Sie zudem womöglich weitergehende Auflagen erfüllen. So werden zum Beispiel Bluttests oder Einfuhrbewilligungen an der schweizerischen Grenze fällig. Es empfiehlt sich daher, sich rechtzeitig vor einer Reise über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

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