Vergünstigungen und finanzielle Hilfen für Menschen mit Behinderungen

Eine physische oder psychische Behinderung ist in den meisten Fällen mit grossen finanziellen Belastungen verbunden. Generelle Gebührenbefreiungen gibt es zwar nicht, aber für Menschen mit Behinderungen ist es möglich, von Vergünstigungen oder in seltenen Fällen auch von einem Gebührenerlass zu profitieren. Menschen mit Behinderungen können von diversen Vergünstigungen profitieren.

Es gibt viele verschiedene Arten von Vergünstigungen für Menschen mit Behinderungen. Zur besseren Übersicht haben wir Ihnen hier eine Liste mit den wichtigsten Ermässigungen aufgestellt. Allerdings gibt es zusätzlich viele weitere Angebote, die in diesem Artikel nicht erwähnt werden können.

Denn Menschen mit einer Behinderung können zwar von verschiedensten Angeboten profitieren, eine vollständige Darstellung davon ist aber sehr schwierig, da die Ermässigungen von Gemeinde zu Gemeinde und von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt sind.

Vergünstigungen in verschiedenen Bereichen

Radio- und Fernsehgebühren

Hinsichtlich der Radio- und Fernsehgebühren gibt es mehrere Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen Ermässigungen bzw. Abgabebefreiung von Fernsehgebühren ist möglich. Beispielsweise sind beziehende Personen von jährlichen Ergänzungsleistungen (EL) des Bundes auf Gesuch hin von der Abgabepflicht für die Haushaltsabgabe befreit.

Die Zustellung einer Kopie der rechtskräftigen Bestätigung des EL-Bezugs an die SERAFE AG gilt dabei als Gesuch. Haushalte, welche ausschliesslich von taubblinden Personen bewohnt werden, können sich von der Radio- und Fernsehabgabe befreien lassen. Haushalte, welche von taubblinden Personen in Gemeinschaft mit abgabepflichtigen Personen bewohnt werden, können von der Haushaltsabgabe nicht befreit werden.

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Das Gesuch für eine Befreiung muss über das dafür vorgesehene Formular erfolgen. Neu können sich Mitglieder eines Privathaushalts, in welchem kein zum Empfang von Radio- oder Fernsehprogrammen geeignetes Gerät bereitsteht oder betrieben wird, nicht mehr von der Abgabe befreien lassen.

Beachten Sie, dass eine Befreiung von Bezüger:innen von Sozialhilfe gesetzlich nicht vorgesehen ist, da die Haushaltsabgabe im Grundbetrag der Sozialhilfe enthalten ist.

Wer wegen einer Behinderung als dienstuntauglich gilt, sowie eine Invalidenrente oder eine Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung (IV) oder eine Unfallversicherung bezieht, ist von der Ersatzpflicht befreit.

Steuererleichterungen

In manchen Fällen werden Steuererlassgesuche bewilligt, wobei für die Überprüfung solcher Gesuche die kantonalen Steuerbehörden zuständig sind. Personen, die eine AHV/IV-Rente beziehen, haben jedoch keinen generellen Anspruch auf Steuererlass.

Steuerabzüge sind unter gewissen Bedingungen möglich. So können Selbstbehalt, Prämien, Transporte, nichtpflichtige Medikamente etc., die von keiner Versicherung übernommen werden, bei der Steuererklärung als Abzug deklariert werden. Des Weiteren gibt es auch Steuerabzüge für behinderungsbedingte Kosten. Diese können ohne Abzug eines Selbstbehalts von den Einkünften abgezogen werden.

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Öffentlicher Verkehr

Im Öffentlichen Verkehr gibt es viele Vergünstigungen für Menschen mit Behinderungen. So erhalten Reisende mit Behinderungen, die einen IV-Ausweis haben, das Generalabonnement (GA) der SBB für die 1. oder 2. Klasse zum ermässigten Preis.

Ebenfalls gibt es Ermässigungen für Menschen, die über eine Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung (Begleitabo) verfügen. Mit dieser reist eine Begleitperson und/oder ein Assistenz-/Blindenführhund kostenlos in derselben Klasse mit. Diese Ausweiskarte gilt nur für Personen, die in der Schweiz wohnhaft, in ihrer Wohngemeinde angemeldet und auf Begleitung angewiesen sind.

Für beide Personen, und gegebenenfalls den Assistenz-/Blindenführhund, genügt in der Schweiz ein einziger gültiger Fahrausweis. Bei der Fahrausweiskontrolle weisen Sie das Begleitabo zusammen mit dem gültigen Fahrausweis vor.

Die Begleitperson verpflichtet sich, der reisenden Person mit Behinderung, beim Ein- und Aussteigen sowie während der gesamten Reise behilflich zu sein. Auf internationalen Reisen kann mit der Ausweiskarte nur eine Begleitperson oder ein Blindenführhund gratis mitfahren.

Mit dem Begleitabo profitieren Sie im grenzüberschreitenden Bahnverkehr in bestimmten Zügen und Ländern von einer Ermässigung für Fahrten zwischen Schweizer Bahnhöfen und dem Ausland. Beachten Sie, dass die Schweizer Ausweiskarte im Ausland nicht für den Kauf von Fahrausweisen gilt. Daher müssen grenzüberschreitende Tickets in der Schweiz erworben werden.

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Zusätzlich zu diesen Vergünstigungen gewähren viele kommunale Bus- und Trambetriebe verschiedene Ermässigungen für Menschen mit Behinderungen oder auch Gratistransporte von Begleitpersonen und Assistenzhund. Auch im öV gibt es Vergünstigungen.

Motorfahrzeuge

Viele Fahrzeugimporteure gewähren bei der Neuanschaffung eines Fahrzeugs und auf Vorweisen eines Behinderten-Nachweises Rabatte für Personen, die behinderungsbedingt die öffentlichen Verkehrsmittel nicht benutzen können. Verschiedene Hilfsorganisationen wie Pro Infirmis, Stiftung Cerebral, Procap Schweiz, die Paraplegiker Vereinigung oder die Multiple Sklerose Gesellschaft haben mit den Herstellern Flottenrabatte vereinbart.

Für Behindertenfahrzeuge kann zudem eine Zollrückerstattung beantragt werden. Der Anspruch auf Rückerstattung der Einfuhrabgaben für Motorfahrzeuge besteht dann, wenn die behinderte Person a) von der Invaliden- oder Militärversicherung Beiträge an den Unterhalt oder an die invaliditätsbedingte Abänderung des Motorfahrzeuges erhält oder b) eine Hilflosenentschädigung nach Artikel 42 bis des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1959 über die Invalidenversicherung erhält (bezieht sich nur auf Minderjährige).

Ebenfalls besteht die Möglichkeit, dass von der IV eine gewisse Anzahl an Fahrstunden übernommen wird. Unter gewissen Voraussetzungen (zum Beispiel Vermögens- und Einkommensverhältnisse) sind mobilitätseingeschränkte Personen von der Motorfahrzeugsteuer-Pflicht ausgenommen, wenn sie auf ein Motorfahrzeug angewiesen sind.

Anträge dafür sind an die jeweiligen kantonalen Strassenverkehrsämter zu richten. Verschiedene Versicherungsgesellschaften gewähren Menschen mit Behinderungen einen Rabatt für die Vollkaskoversicherung.

Parkkarte für Behinderte

Menschen mit einer Behinderung oder Personen, die regelmässig behinderte Menschen transportieren, können beim jeweiligen kantonalen Strassenverkehrsamt eine Parkkarte für die speziell eingerichteten Parkplätze für Menschen mit Behinderungen beziehen.

Die Art der Gehbehinderung muss mit einem ärztlichen Zeugnis bescheinigt werden. Die Parkkarte ist befristet. Sie gilt in der Regel für ein Jahr. Bei schwerbehinderten Personen, bei denen eine massgebliche Verbesserung der Beschwerden unwahrscheinlich ist, kann davon abgewichen werden.

Die Parkkarte dürfen Sie verwenden, wenn innerhalb der zumutbaren Gehdistanz keine freien und öffentlich zugänglichen Parkflächen vorhanden sind, auf denen Sie Ihr Fahrzeug zeitlich unbeschränkt abstellen können. Sind solche Parkflächen vorhanden, müssen Sie diese nutzen, auch wenn diese gebührenpflichtig sind. Organisationen dürfen die Parkkarte zudem nur im Rahmen der tatsächlichen Beförderung von gehbehinderten Personen verwenden.

Die Parkkarte wird auf ein Kontrollschild ausgestellt.

Freizeit, Kultur, Sport und Bildung

Gerade im Freizeitbereich gibt es viele Ermässigungen für Menschen mit Behinderungen. Beispielsweise können betroffene Personen von IV-Renten häufig von Abonnements-Rabatten bei Zeitungen oder Zeitschriften profitieren.

Die Reka Stiftung Ferienhilfe subventioniert Ferienlager für Kinder und Jugendliche und Familienferien. Die Reka Stiftung Ferienhilfe hilft Behindertenverbänden und sozialen Organisationen bei der Finanzierung von Ferienlagern für Kinder und Jugendliche in der Schweiz. Familien mit Kindern unter 16 Jahren können sich für eine Ferienwoche für Fr.

Auch in Kultur, Sport und Bildung gibt es einige Vergünstigungen. Besitzer:innen eines amtlichen grauen IV-Ausweises erhalten Vergünstigungen für Eintritte wie z.B. ins Theater, Museen, Schwimmbäder etc. In Skigebieten ist es zum Teil möglich, Tageskarten für die Begleitperson gratis zu beziehen. In einigen anderen Ländern, z.B.

Eine weitere Möglichkeit für Vergünstigungen zu Freizeit, Kultur, Sport und Bildung ist die Kultur-Legi. Die Kultur-Legi ist ein persönlicher Ausweis für Menschen, die mit einem knappen Budget leben müssen, etwa weil sie über ein tiefes Einkommen verfügen oder auf Sozialleistungen angewiesen sind.

Mit der Kultur-Legi erhalten Sie Rabatte von bis zu 70 Prozent auf über 4'200 Angebote in der ganzen Schweiz. Der CARITAS-Markt bietet Menschen mit knappem Budget Produkte des täglichen Bedarfs zu Tiefstpreisen.

Dank der grosszügigen Unterstützung von Lieferanten und Stiftungen, ist die CARITAS bereits an über 20 Standorten in der ganzen Schweiz aktiv. Um diese benutzen zu können, benötigen Sie eine CARITAS-Marktkarte, welche sie hier gratis beantragen können.

Achtung: Für die Bestellung werden Personalangaben und Nachweis des Berechtigungsgrundes (Sozialhilfe, Lohnpfändung etc.) benötigt, sowie ein Passfoto für den Ausweis. Die Caritas Markt Karte ist persönlich und nicht übertragbar.

Die Stiftung Sternschnuppe erfüllt Herzenswünsche von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre, die mit einer Krankheit, einer Behinderung oder mit den Folgen einer schweren Verletzung leben. Auch werden Projekte, die Lebensfreude und Abwechslung in den Spital- und Heimalltag oder das Vereinsleben von Kindern und Jugendlichen bringen, unterstützt.

Die «Freizeitsterne» sind ein Angebot für Familien mit Kindern, die mit einer Krankheit, einer Behinderung oder mit den Folgen einer schweren Verletzung leben. In der Region Basel stehen Ihnen mit dem Familienpass rund 100 Vergünstigungen oder kostenlose Angebote für die ganze Familie zur Verfügung.

Es kann von Vorteilen in den Bereichen Sport, Kultur und Unterhaltung, Ausflüge, Ferien, Kurse und Weiterbildung, Messen und Ausstellungen, Shopping und Soziales profitiert werden. Kaufen können ihn alle Familien mit einem oder mehreren Kindern (bis 14 Jahre), unabhängig davon, ob sie verheiratet, alleinerziehend oder im Konkubinat lebend sind.

Grundbedingung ist, dass die Familie in der Nordwestschweiz wohnt. Via www.familienpass.ch ist ersichtlich, welche Gemeinden beim Familienpass Region Basel dabei sind.

Für Menschen mit Behinderungen stehen auch spezielle Stipendien zur Verfügung, die eine wichtige Hilfe im Bildungsbereich darstellen. Da eine Behinderung oder chronischen Krankheit das Budget erheblich einschränken, können Stipendien eine wertvolle Unterstützung sein.

Unterstützungsangebote bei Krebserkrankungen

Was ist wichtig für Menschen, die an einer schweren Krebserkrankung leiden? Welche Hilfestellungen brauchen sie, welche Begleitung und wie kann man ihnen ein Stück weit helfen, sich selbst zu helfen? Der Krebsinformationsdienst in Deutschland bietet u.a. eine Übersicht ambulanter Psychoonkologen in Ihrer Umgebung an.

Die dort aufgeführten Ansprechpartner haben alle eine von der Deutschen Krebsgesellschaft e. V. In Österreich hilft Ihnen bei der Suche die Österreichische Krebshilfe telefonisch weiter: www.krebshilfe.net. Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme zur Verfügung.

Es ist in Ordnung, auch im privaten Umfeld um Hilfe zu bitten. Dies ist vielleicht sogar die einzige Möglichkeit für viele Verwandte und Freunde, Sie zu unterstützen. Jeder Patient kann eine ambulante Pflegeversorgung beantragen. Der Antrag kann mit Hilfe eines Pflegeberaters (ein Mitarbeiter der Pflegekassen, der Sie kostenlos auch zu Hause berät) auf den Weg gebracht werden.

So erhalten gesetzlich Versicherte bei Arbeitsunfähigkeit Krankengeld. Viele Betroffene beschäftigen sich im Verlauf der Erkrankung mit Themen wie Leben und Tod. Für jüngere Patienten besteht z.B. die Möglichkeit, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen, für ältere Patienten kann neben der Regelaltersrente auch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bedeutsam sein.

In Österreich können Sie sich unter www.gesundheit.gv.at zu an zahlreiche Service- und Beratungsstellenwenden.

Es ist in Ordnung, auch im privaten Umfeld um Hilfe zu bitten. Dies ist vielleicht sogar die einzige Möglichkeit für viele Verwandte und Freunde, Sie zu unterstützen. Jeder Patient kann eine ambulante Pflegeversorgung beantragen.

Der Antrag kann mit Hilfe eines Pflegeberaters (ein Mitarbeiter der Pflegekassen, der Sie kostenlos auch zu Hause berät) auf den Weg gebracht werden. So erhalten gesetzlich Versicherte bei Arbeitsunfähigkeit Krankengeld. Viele Betroffene beschäftigen sich im Verlauf der Erkrankung mit Themen wie Leben und Tod.

Für jüngere Patienten besteht z.B. die Möglichkeit, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen, für ältere Patienten kann neben der Regelaltersrente auch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bedeutsam sein. In Österreich können Sie sich unter www.gesundheit.gv.at zu an zahlreiche Service- und Beratungsstellenwenden.

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