Seit Anfang des Jahres gilt für Psychologen das sogenannte Anordnungsmodell. Das bedeutet, dass sie selbst mit der Grundversicherung der Krankenkassen abrechnen können, wenn sie die vom Gesetzgeber definierten Anforderungen erfüllen.
Der Beruf setzt ein abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule oder Universitären Hochschule voraus. Üblich ist ein Masterabschluss. Der Titel Psychologe/Psychologin ist geschützt und darf daher nur nach Abschluss eines Studiums gebraucht werden. Ab April ist die Berufsbezeichnung «Psychologe» oder «Psychologin» geschützt. Psychologe darf sich in Zukunft nur nennen, wer über einen Masterabschluss oder einen gleichwertigen Studienabschluss in Psychologie verfügt.
Viele Hochschulen und Institute für Psychologie bieten fundierte Ausbildungen zum Psychologen / zur Psychologin an, durch welche Sie befähigt werden, sich mit Fragen in Bereichen wie zum Beispiel psychische Erkrankungen, Beratungen, Gesprächsführungen, Kommunikation usw. fachkundig auseinander zu setzen.
Ein zentrales Ziel des Studiums in Psychologie an einer Uni, Fachhochschule oder einem Institut für Psychologie ist die erfolgreiche Vernetzung der gelernten Theorien und Wissenschaften mit anwendungsorientierter Praxis. Zudem ist auch die Entwicklung Ihrer eigenen sozialen und persönlichen Fähigkeiten von Wichtigkeit.
Allerdings sind die Anforderungen an Aus- und Weiterbildung von Kanton zu Kanton extrem verschieden. Auch hier schafft das neue Gesetz Klarheit: Ab dem 1. April gelten für alle Psychotherapeuten in der Schweiz dieselben Bedingungen.
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Wer sich nach dem Psychologiestudium in Psychotherapie weitergebildet hat, braucht schon heute zur Berufsausübung eine Bewilligung des Kantons.
Verstösse gegen dieses neue Gesetz können bei den kantonalen Gesundheitsbehörden gemeldet oder bei der Polizei angezeigt werden, sagt Marianne Gertsch vom BAG: «Sie müssen dies von Amtes wegen verfolgen. Nicht gesetzlich geschützt sind Bezeichnungen wie «psychologisch», «psychologische Beratung» oder der Begriff «Therapie».
Damit können weiterhin auch Leute ohne Masterstudium in Psychologie werben. Eine bewusste Lücke im Gesetz, erläutert Marianne Gertsch: «Obwohl es auch in diesem Bereich viel Scharlatanerie gibt, gibt es eben auch umgekehrt durchaus ernsthafte Aus- und Weiterbildungen in psychologischer Beratung.»
Die Berufsverbände wollen darauf achten, dass sich niemand mit falschen Federn schmückt. Auch mit dem Begriff «psychologisch» sei in Zukunft nicht mehr alles erlaubt, betont Tiziana Frassineti von der FSP: «Wer den Eindruck erweckt, dass er Psychologie studiert hat oder Psychotherapeut ist, macht sich strafbar.» In solchen Fällen wollen die Berufsverbände Anzeige erstatten.
Neu können auch Hausärzte oder Onkologinnen ihren Patienten eine Anordnung für eine Psychotherapie bei einer Psychologin schreiben. Bisher musste eine Psychiaterin delegieren.
«Der Wechsel zum Anordnungsmodell wird den Zugang der Patientinnen und Patienten zu den Therapien erleichtern und beschleunigen. Und zwar, weil nun ein breiterer Kreis von Ärzten Psychotherapien anordnen kann. Und weil insbesondere auch mehr Therapeutinnen und Therapeuten zur Verfügung stehen werden, als das bisher der Fall ist», sagt BAG-Sprecher Jonas Montani. Denn der Beruf werde nun attraktiver.
Klare Qualitätsanforderungen an die Aus- und Weiterbildung der Therapeutinnen seien vom Bundesrat als auch von den Verbänden ausdrücklich gewünscht und befürwortet worden.
Doch: «Für die bestehenden Therapeuten, die schon langjährig im Beruf sind und sehr viel Erfahrung haben, wird die Erfahrung gleich null gesetzt. Man hätte Ausnahmen definieren sollen, finden Mokros und die betroffenen Therapeutinnen. Zum Beispiel für ältere Therapeuten das bisherige Delegationsmodell weiterführen. Darauf geht man beim BAG nicht konkret ein.
Wie viele Therapeutinnen und Therapeuten schweizweit betroffen sind, kann man nicht beziffern. Denn die, die in Delegation gearbeitet haben, die Bedingungen aber nicht erfüllen, haben keinen Verband mehr.
Psychologie kann man an verschiedenen Universitäten und Fachhochschulen studieren. Bachelor und Master sind wissenschaftlich ausgerichtete Studiengänge. Statistik, Forschungsmethoden und Testtheorie nehmen viel Raum ein. «Im Verlauf des Studiums wird es praxisnaher», betont Erich Auderset.
Für die Berufstätigkeit in einigen Fachgebieten (zum Beispiel Psychotherapie) ist eine mehrjährige Weiterbildung nach dem Studium Voraussetzung.
Als Erststudium sei die Psychologie in der Schweiz sehr beliebt, als Zweitstudium eigentlich auch. Aber wenn die Kundinnen und Kunden über den Ausbildungsweg informiert seien, schätzten sie den Aufwand oft als zu gross ein.
Dies gilt besonders, wenn eine psychologische Tätigkeit im Gesundheitswesen angestrebt wird (zum Beispiel Psychotherapie). Das Psychologiestudium besteht aus Bachelor (drei Jahre) und Master (rund zwei Jahre). Dann muss für den Psychotherapeuten/die Psychotherapeutin ein Nachdiplomstudium (rund drei Jahre) angehängt werden.
Auf Tätigkeiten ausserhalb des Gesundheitswesens bereiten Fachhochschulstudiengänge in Arbeits-, Organisations- und Personalpsychologie sowie Wirtschaftspsychologie vor.
Es gibt weitere berufliche Funktionen, die mit einem Bachelor in Psychologie, ohne Master und ohne Nachdiplomstudium zugänglich sind. Beispiele dafür lassen sich im Recruiting, im Marketing, in der Marktforschung oder in der Beratung finden. Hier werden (teilweise auch nicht-psychologische) fachspezifische Weiterbildungen angeboten.
Ein Studium in Psychologie vermittelt Kompetenzen im Umgang mit der menschlichen Psyche bzw. für die Behandlung von psychischen Erkrankungen. Der Berufseinstieg mit einem universitären Masterabschluss ist aufgrund der grossen Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt herausfordernd. Eine gezielte nachuniversitäre Spezialisierung ist deshalb unumgänglich.
Rund zwei Fünftel der Psychologinnen und Psychologen finden mit einer Spezialisierung in Klinischer Psychologie sowie Psychotherapie, Notfall- oder Neuropsychologie Arbeit im Gesundheitswesen. Hier sind die Fachleute klinisch in der Psychiatrie, in Krankenhäusern oder Rehabilitationskliniken tätig.
Eine grössere Gruppe dieser Absolventinnen und Absolventen arbeitet zudem im Rahmen öffentlicher Dienste: Dazu gehören Erziehungs-, Sucht- oder Opferberatungsstellen und schulpsychologische Dienste, aber auch die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung.
Die an Fachhochschulen ausgebildeten Fachleute der Arbeits- und Organisationspsychologie arbeiten grösstenteils in der Privatwirtschaft. Sie übernehmen Aufgaben in der Organisationsberatung, in der Personalgewinnung und -entwicklung oder im betrieblichen Gesundheitsmanagement.
Etwa ein Zehntel der Psychologinnen und Psychologen forscht und lehrt an den Hochschulen weiter: Sie absolvieren ein Doktorat, betreuen Studierende und halten Veranstaltungen.
Fachleute mit einer Spezialisierung in Rechtspsychologie arbeiten bei der Polizei, im Rahmen der Ausbildung, für die Kriminologie, im Rechtswesen oder im Massnahmenvollzug.
Mit einer pädagogischen Zusatzausbildung kann das Fach Psychologie zudem im Rahmen der (höheren) Berufsbildung oder in der Erwachsenenbildung unterrichtet werden.
Der MAS Psychotherapie soll auf der Grundlage eines in der empirischen Psychologie fundierten Menschenbildes theoretische Kenntnisse und praktische Kompetenzen vermitteln, die für eine selbständige Ausübung wissenschaftlich fundierter Psychotherapie erforderlich sind.
Diesem Ziel gemäß ist die empirisch nachgewiesene Wirksamkeit von Interventionsformen und die nachgewiesene funktionale Bedeutung therapeutischer Wirkfaktoren wesentliches Kriterium für die Bestimmung der Ausbildungsinhalte. Die Teilnehmenden sollen nicht nur Kenntnis von den einschlägig relevanten Ergebnissen der empirischen Therapieforschung erhalten, sondern auch dazu angeleitet werden, sie in reflektiertes und wirksames therapeutisches Handeln umsetzen zu können.
Die insgesamt vier Jahre dauernde Weiterbildung ist zeitlich so strukturiert, dass sie berufsbegleitend absolviert werden kann, allerdings ist sie unvereinbar mit einer vollen Arbeitsstelle (empfohlen wird ein Anstellungsgrad von 70-80 Prozent).
Der hauptsächlich auf die ersten beiden Weiterbildungsjahre konzentrierte Teil 'Wissen und Können' erfolgt zum grössten Teil in Form eines festen Kurscurriculums mit wöchentlich ein bis zwei Kurstagen à acht Stunden (jeweils Freitag oder Freitag/Samstag), ergänzt durch Übungen und Literaturstudium.
Begleitend zu diesem curricular strukturierten Weiterbildungsteil beginnen die TeilnehmerInnen mit Selbsterfahrung und der Durchführung eigener Therapien unter Supervision.
Im dritten und vierten Weiterbildungsjahr liegt der Schwerpunkt ganz auf der eigenen Therapietätigkeit, Supervision und ggf. Selbsterfahrung.
Die Supervision dient einerseits dazu, eine Verbindung zwischen den im Weiterbildungsteil Wissen und Können gelernten Konzepten und den von den Therapeutinnen und Therapeuten in Ausbildung bei ihrer eigenen therapeutischen Tätigkeit gemachten Beobachtungen und Erfahrungen herzustellen.
Sie soll darüber hinaus fachliche Hilfestellung bei der Anwendung des erworbenen Wissens und Könnens in den im Rahmen der Weiterbildung von den Teilnehmenden selbst durchgeführten Therapien geben und damit eine verantwortbare Qualität dieser Therapien gewährleisten.
Andererseits soll die Supervision die angehenden Therapeutinnen und Therapeuten aber auch auf persönliche Eigenarten wie etwa Wahrnehmungseinschränkungen und -verzerrungen hinweisen, die sich abträglich auf die Qualität ihrer therapeutischen Tätigkeit auswirken, und diese korrigieren helfen. In dieser Hinsicht überschneidet sich die Supervision mit den Zielen der Selbsterfahrung.
Dies dient einerseits dazu, dass sie die Therapiesituation und den therapeutischen Prozess aus der Patienten-Perspektive erfahren und sehen lernen. Andererseits sollen sich die Therapeutinnen und Therapeuten in Ausbildung in ihrem eigenen psychischen Funktionieren und insbesondere in ihrem zwischenmenschlichen Beziehungsverhalten und dessen Wirkung auf andere besser kennen lernen, um sich damit gute Voraussetzungen für ein reflektiertes Nutzen eigener Reaktionen und für eine bewusste Verhaltenskontrolle in der Therapiesituation zu erarbeiten.
Das gilt insbesondere für solche Verhaltensweisen und Reaktionen, die sie in ihren therapeutischen Wirkungsmöglichkeiten behindern oder einschränken könnten. In der Selbsterfahrung soll daher auch ein Bezug zur Therapietätigkeit hergestellt werden.
Soweit eine Therapeutin oder ein Therapeut selbst unter erheblicheren psychischen Störungen oder Problemen leidet, soll die Selbsterfahrung auch dazu dienen, diese so weit zu verbessern, dass sie sich nicht nachteilig auf die Qualität der von ihr / ihm durchgeführten Therapien auswirken, oder sie / ihn zu der Einsicht bringen, dass die Tätigkeit als Psychotherapeutin / Psychotherapeut für sie / ihn nicht der richtige Beruf ist.
Zur Finanzierung der Weiterbildung wird von den TeilnehmerInnen eine Gebühr erhoben. Sie umfasst den Weiterbildungsteil 'Wissen und Können'. Diese Gebühr ist in Raten im Voraus zu entrichten. Die Kosten für die Supervision und Selbsterfahrung werden von den TeilnehmerInnen selbst bestritten und direkt mit dem / der SupervisorIn und dem / der SelbsterfahrungstherapeutIn abgerechnet.
In der nachfolgenden Zusammenstellung nicht aufgeführt sind die Immatrikulationsgebühren der Universität Bern, die aktuell CHF 34.- pro Semester betragen, sowie die Unicard von CHF 25.- für Teilnehmende, die vor Beginn der Weiterbildung noch nie an der Universität Bern immatrikuliert waren.
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