Psychiater und Krankenkassen in Deutschland: Eine umfassende Betrachtung

Wenn das Leben hart wird, geht man zu einer aussenstehenden Person - zur Hebamme, zur Familienältesten, zum Schamanen, zum Priester und mittlerweile auch zur Psychotherapie - dieses Vorgehen ist wohl so alt wie die Menschheit. Als Wissenschaft gibt es die Psychologie erst seit dem 19. Jahrhundert. Inzwischen ist die Seele zugunsten der Empirie aus einigen psychologisch gebildeten Köpfen verschwunden. Dennoch hat die Verwissenschaftlichung Vorteile: PsychologInnen werden in Studium und Therapieausbildung gut ausgebildet, lernen, eigene Schwierigkeiten von den Problemen anderer Menschen zu unterscheiden und wie sie vorgehen müssen.

Die Rolle der verschiedenen Berufsgruppen

Wer sich mit psychischen Herausforderungen konfrontiert sieht und professionelle Unterstützung sucht, steht oft vor der Frage, an wen er sich wenden soll. Die Unterschiede zwischen Psycholog:innen, Psychotherapeut:innen und Psychiater:innen sind auf den ersten Blick nicht immer klar, da die Begriffe oft synonym verwendet werden.

Die Abgrenzungen der unterschiedlichen Berufsgruppen im Bereich der psychischen Gesundheit sind im Bundesgesetz über die Psychologieberufe (PsyG) festgehalten. Psycholog:innen haben ein Studium in Psychologie abgeschlossen und arbeiten oft beratend. Psychotherapeut:innen sind Psycholog:innen, die eine spezielle Weiterbildung absolviert haben. Sie sind berechtigt, psychische Krankheiten zu diagnostizieren und führen Therapiesitzungen durch. Psychiater:innen haben Medizin studiert und sich auf die Behandlung psychischer Krankheiten spezialisiert.

Der grösste Unterschied zu Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen ist, dass sie Medikamente wie Antidepressiva verschreiben dürfen.

Kostenübernahme durch Krankenkassen

Psychologische Beratungen ohne ärztliche Verschreibung werden in der Regel nicht von der Grundversicherung übernommen. Zusatzversicherungen bieten allerdings manchmal eine Teilübernahme der Kosten. Ganz egal, an welche Fachperson Sie sich schlussendlich wenden: Hauptsache, Sie fühlen sich wohl und ernst genommen.

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Psychische Erkrankungen wie Depressionen oder das Burn-Out-Syndrom sind heutzutage häufig gestellte Diagnosen. Das Risiko, im Laufe seines Lebens an einer Depression zu erkranken, liegt bei 16-20%. Vor Beginn einer Therapie ist es allerdings ratsam, die Kostenerstattung der eigenen Krankenversicherung genau zu prüfen.

Nicht jede Therapieform wird von der Grundversicherung übernommen, und auch die Zusatzversicherungen haben meist Beschränkungen hinsichtlich Höhe und/oder Dauer der Behandlung. In den meisten Fällen übernimmt die Grundversicherung die Kosten für eine Psychotherapie, sofern Sie an einer diagnostizierten psychischen oder psychosomatischen Erkrankung leiden. Nicht übernommen werden Beratungsangebote wie etwa berufliches Coaching oder Eheberatung.

Die Bezeichnung „nichtärztliche Psychotherapie“ wurde geschaffen, um diese von der Therapie durch einen Mediziner abzugrenzen. Zur grössten Gruppe zählen hier die psychologischen Psychotherapeuten. Die Qualität der Therapie unterscheidet sich nicht von der Therapie bei einem Mediziner.

Bis zum Jahr 2022 wurde nichtärztliche Psychotherapie allerdings nur in wenigen Fällen von der Grundversicherung übernommen. Dies hat sich zwischenzeitlich geändert: Sobald Ihnen Ihr Hausarzt oder Kinderarzt eine Psychotherapie verschreibt, werden die Kosten dafür von der Grundversicherung übernommen. Diese Neuerung erweitert die Auswahl enorm, wenn man auf der Suche nach einem geeigneten Psychotherapeuten ist.

Bei ärztlicher Psychotherapie durch eine Psychiaterin oder einen Psychiater können bis zu 40 Sitzungen pro Kalenderjahr übernommen werden. Bei angeordneter Psychotherapie werden zunächst 15 Sitzungen übernommen. Besteht danach weiterer Behandlungsbedarf, kann der Hausarzt weitere 15 Sitzungen anordnen. Mehr als 30 Sitzungen bedürfen der Kostengutsprache der Krankenkasse, dabei beurteilt eine psychiatrische Fachperson den Fall und spricht eine Empfehlung für oder gegen die Fortsetzung der Therapie aus.

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Im Prinzip haben Sie auch ohne Zusatzversicherung Anspruch auf Psychotherapie, sofern diese ärztlich verordnet wurde und Ihr Therapeut im Kanton zugelassen ist. Beachten sollten Sie zunächst, dass für die Psychotherapie allein keine Zusatzversicherung existiert - die Leistungen hierfür sind immer Teil eines kleineren oder grösseren Leistungspakets.

Die Kosten einer Psychotherapie werden in der Regel von der Grundversicherung übernommen. Während einige Krankenkassen grosszügige Leistungen bei einer Behandlung ohne Anordnung gewähren, zeigen sich andere hier eher zurückhaltend. Vor dem Abschluss einer Zusatzversicherung sollten Sie deshalb genau überprüfen, welche Leistungen Ihre gewünschte Zusatzversicherung anbietet, welche Beschränkungen sie hat und welche Leistungen andere Versicherer anbieten.

Beispiele für psychische Erkrankungen

  • Depressionen
  • Bipolare (manisch-depressive) Erkrankungen
  • Burn-out/ Stress
  • Schlafstörungen
  • Angst- und Panikerkrankungen
  • Zwangsstörungen
  • Persönlichkeits- und Identitätsstörungen
  • Adoleszente Entwicklungskrisen
  • Essstörungen: Bulimie, Anorexie (BMI > 17.2 kg/qm), Orthorexie, binge-eating, Essstörungen bei weiteren psychischen Erkrankungen
  • Störungen mit Hyperaktivität, Impulsivität und Konzentrationsstörungen (ADHS) bei Erwachsenen
  • Behandlung schizophrener Erkrankungen

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