Überlegen Sie, eine Therapie zu machen? Bevor Sie sich auf die Suche nach einem*r Therapeut*in begeben, sollten Sie einige grundlegende Überlegungen anstellen. Es lohnt sich, wenn Sie sich im Vorfeld überlegen, was Sie sich von der Therapie erhoffen und unter welchen Rahmenbedingungen eine Behandlung stattfinden sollte.
Vorbereitung auf die Therapie
Bei der Vorbereitung auf das erste Gespräch mit einem Psychologen oder Therapeuten können Ihnen folgende Fragen helfen:
- Was sind meine Beweggründe?
 - Was sind meine Ziele?
 - Was sind meine Erwartungen an die Fachperson?
 - Wie viel zeitliche Ressourcen möchte/kann ich aufwenden?
 - Was kann und will ich in eine Therapie einbringen?
 - Wie arbeite ich gerne?
 - Brauche ich regelmässige Aufgaben?
 - Welche Kosten kann ich tragen?
 
Anmeldung und Erstgespräch
Nach der Anmeldung bei einer Praxis erfolgt in der Regel ein unverbindliches Erstgespräch mit der behandelnden Fachperson. In einem Erstgespräch, das rund 60-80 Minuten dauert, wird Ihr Anliegen besprochen und eine erste Klärung Ihres Leidens vorgenommen. Danach finden je nach Bedarf noch ein bis zwei weitere Abklärungsgespräche statt, in denen sich die Ärztin / der Fachpsychologe ein vertieftes Verständnis erarbeitet.
Bei wem in der Praxis soll ich mich für eine Abklärung oder Therapie anmelden? Eine telefonische Anmeldung kann direkt bei einem der Fachärzte oder Fachpsychologen der Praxis erfolgen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an den ärztlichen Leiter.
Psychiater vs. Psychologe
Was ist der Unterschied zwischen einem Psychiater und einem Psychologen?
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- Ein Psychiater hat sechs Jahre Medizin studiert und sich danach während sechs Jahren zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie weitergebildet. Er hat daher neben psychotherapeutischen auch medizinische Kenntnisse und kann demzufolge körperliche, apparative oder Labor-Untersuchungen veranlassen. Sie dürfen Medikamente verschreiben.
 - Eine Psychologin hat fünf Jahre Psychologie studiert und sich dabei intensiv mit dem menschlichen Erleben und Verhalten sowie der psychologischen Diagnostik auseinandergesetzt. Das heisst noch nicht, dass sie in der Psychotherapie tätig ist. Dafür benötigt sie zusätzlich eine mehrjährige Weiterbildung in Psychotherapie.
 
Therapieformen und -dauer
Es gibt verschiedene Therapierichtungen, die unterschiedliche Schwerpunkte innerhalb der Behandlung verfolgen. Je nach Krankheitsbild, Persönlichkeit und Krankheitsausprägung eignen sich unterschiedliche Therapiemethoden und Herangehensweisen.
Die Therapiedauer wird zu Beginn der Behandlung gemeinsam festgelegt. Das Spektrum reicht von wenigen Beratungsstunden bzw. einer Kurzzeittherapie bis zur Langzeittherapie über mehrere Jahre. Das ist individuell sehr verschieden und hängt von der Problematik und Ihren Anliegen ab.
Medikamente
Manchmal ist es sinnvoll, Medikamente - sog. Psychopharmaka - einzusetzen. Sie sollen die Genesung unterstützen und die Patienten von leidvollen Symptomen entlasten. Welche Medikamente in Frage kommen, welche Wirkungen und evtl. Nebenwirkungen zu erwarten sind und mit welcher Einnahmedauer gerechnet werden muss, wird in der Sprechstunde ausführlich erörtert. Letztlich entscheiden die Patienten, ob sie Medikamente einnehmen wollen.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Die Behandlung von psychischen Erkrankungen durch Psychiater*innen wird über die Grundversicherung gedeckt. Therapien von Psycholog*innen übernimmt die Grundversicherung im Moment nur, wenn die Behandlung von delegiert arbeitenden psychologischen Psychotherapeut*innen durchgeführt wird. Ab Sommer 2022 können Sie mit einer Verordnung von einem Arzt / einer Ärztin der Grundversorgung direkt zu psychologischen Psychotherapeut*innen in Behandlung gehen, ähnlich wie bei der Physiotherapie.
Die ersten 40 Therapiestunden werden von den Krankenkassen ohne vorherige Prüfung vergütet, sofern eine medizinische Indikation (Grund) zur Behandlung besteht. Ist danach aus psychiatrischer Sicht eine Fortführung der Therapie notwendig, stellt der Arzt einen Antrag an den Vertrauensarzt der jeweiligen Krankenkasse. Die Krankenkasse entscheidet aufgrund der Einschätzung ihres Vertrauensarztes, ob die Therapie fortgesetzt werden kann; in begründeten Fällen ist dies gewöhnlich problemlos möglich.
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Es gibt einige Zusatzversicherungen, die komplementärmedizinische Behandlungen und Therapien von Psycholog*innen, die nicht delegiert arbeiten, mitfinanzieren. Je nach Franchise und Selbstbehalt Ihrer Krankenversicherung müssen Sie die Kosten bis zu einem bestimmten Betrag selbst bezahlen. Wir raten Ihnen, sich vor einer Behandlung bezüglich der Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse zu informieren.
Anmeldung ohne Überweisung
In der Regel können Sie sich ohne Überweisung direkt bei einem Psychiater anmelden. Eine Ausnahme bilden Versicherungsmodelle wie Managed Care oder Hausarztmodelle, bei denen eine spezielle Einwilligung bzw. Zuweisung des Hausarztes oder Ärztenetzwerks nötig ist. Eine "Anordnung" zur Psychotherapie ist für Psychiater nicht nötig.
Wann sollte man eine psychologische Beratungsstelle aufsuchen?
Wenn Sie mit sich und Ihren Anliegen selber nicht mehr weiterkommen und diese persönliches Leiden verursachen, kann dies ein Grund sein psychologische Beratung in Anspruch zu nehmen. Der Zeitpunkt der Beendigung der Beratung ist individuell verschieden und abhängig von der jeweiligen konkreten Fragestellung.
Schweigepflicht
Psychiater*innen, Psychotherapeut*innen und sämtliche angestellte Personen in stationären Kliniken sowie ambulanten Praxen unterstehen einem Berufsgeheimnis (gesetzliche Schweigepflicht nach Art. 321 Strafgesetzbuch sowie gemäss kantonalen Gesetzen und Behandlungsvertrag) und sind an das Schweizerische Datenschutzgesetz gebunden. Behandler*innen müssen ihre Akten mindestens 10 Jahre aufbewahren und diese danach vernichten.
Weitere Informationen und Unterstützung
Es gibt zahlreiche Organisationen und Anlaufstellen, die Unterstützung und Beratung im Bereich der psychischen Gesundheit anbieten. Hier eine Auswahl:
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- Pro Mente Sana: Bietet Informationen und Beratung sowie Kurse zur Ersten Hilfe bei psychischen Krisen.
 - Die Dargebotene Hand (Tel. 143): Bietet rund um die Uhr anonyme und vertrauliche Gespräche.
 - Pro Juventute (Tel. 147): Kostenlose Telefonberatung für Kinder und Jugendliche.
 - Rettungsnummer (Tel. 144): In Notfällen, insbesondere bei Suizidgefahr.