Facharzt für Neurologie und Psychiatrie Ausbildung

Die Neurologie befasst sich mit den Störungen des gesamten Nervensystems und der Muskulatur, während sich Fachärzte/-ärztinnen für Psychiatrie und Psychotherapie auf das Erkennen, Verstehen und Behandeln psychischer Störungen und Erkrankungen sowie deren Prävention spezialisiert haben. Dieser Artikel thematisiert, welche konkreten Aufgaben Fachärzte für Neurologie übernehmen, wie sich der Beruf im Allgemeinen gestaltet und wie man Facharzt für Neurologie in der Schweiz wird.

Aufgaben und Zuständigkeiten

Ein Facharzt für Neurologie ist für die Behandlung von Erkrankungen und Störungen des gesamten Nervensystems, der neuromuskulären Übertragung und der Muskulatur zuständig. Neurologen behandeln dementsprechend Patienten mit akuten oder chronischen neurologischen Krankheiten sowie Verletzungen nach Unfällen. Fachärzte und -ärztinnen für Neurologie behandeln Patienten mit neurologischen Erkrankungen wie Lähmung, Schlaganfall, Hirntumor, Multiple Sklerose, Nervenverletzung und -entzündung.

Ihre Aufgabe ist die klinische Diagnosestellung aufgrund einer körperlichen und psychosozialen Anamnese, die körperliche und neurologische Untersuchung und die Behandlung durch eine geeignete Therapie, z.B. mit Medikamenten. Der Facharzt für Neurologie beginnt seine Behandlung mit einer neurologischen Anamnese und der anschliessenden neurologischen Untersuchung. Diese umfasst unter anderem eine Inspektion der Körperhaltung sowie des Stand- und Gangbildes des Patienten.

Fachärzte/-ärztinnen für Psychiatrie und Psychotherapie müssen Kenntnisse sowie diagnostische und therapeutische Techniken aus den psychologischen, sozialen und medizinischen Fachbereichen praxisrelevant integrieren. Zur Hauptaufgabe gehört das Gespräch mit den Patienten/-innen. Es muss ein tragfähiges Arbeitsbündnis aufgebaut werden um eine psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung durchführen zu können. Medizinische Untersuchungen, z.B. Elektroenzephalographie, und die medikamentöse Therapie gehören ebenfalls zu ihren Aufgaben.

Voraussetzungen und Ausbildung

Die Grundlage für die Facharztausbildung bildet ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Humanmedizin. In der Schweiz ist hierfür das eidgenössische Staatsexamen erforderlich. Alternativ kann ein als gleichwertig anerkannter ausländischer Abschluss vorliegen. Der Erwerb des eidgenössischen Arztdiploms (eidgenössische Prüfung Humanmedizin) nach dem Masterstudium befähigt zur unselbstständigen Tätigkeit in einem Spital oder einer Arztpraxis. Um die Weiterbildung als Assistenzarzt in der Neurologie beginnen zu können, ist eine ärztliche Berufsausübungsbewilligung erforderlich.

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Dauer und Struktur der Weiterbildung

Die Facharztweiterbildung zum Neurologen dauert in der Schweiz insgesamt sechs Jahre. Die Weiterbildung zum Facharzt in der Neurologie dauert insgesamt sechs Jahre. Die Ausbildung gliedert sich in zwei Teile: In die nicht-fachspezifische Weiterbildung, und die fachspezifische Weiterbildung.

  • Die nicht-fachspezifische Weiterbildung beinhaltet ein Weiterbildungsjahr in der klinischen Allgemeinen Inneren Medizin. Ein Jahr ist hierbei nicht-fachspezifisch in der stationären klinischen Allgemeinen Inneren Medizin an einer Weiterbildungsstätte der Kategorie A oder B durchzuführen.
  • Die fachspezifische Weiterbildung beläuft sich auf drei bis vier Jahre in der Neurologie und ein bis zwei Jahre Weiterbildungszeit in der Neurophysiologie und Schlafmedizin. Drei bis vier Jahre müssen in der klinischen Neurologie und ein bis zwei Jahre in der klinischen Neurophysiologie und Schlafmedizin durch absolviert werden.

Bis zu einem Jahr der Ausbildung kann optional in der Forschung im Bereich der Medizin oder Biomedizin absolviert werden. Bis zu zwölf Monate können in anderen Bereichen absolviert werden, beispielsweise in der Forschung in der Medizin oder Biomedizin möglich. Die Forschung sollte dabei vorzugsweise klinisch und patientenorientiert gestaltet sein und an einer neurowissenschaftlichen Einrichtung stattfinden. Alternativ können bis zu einem Jahr MD/PhD-Ausbildung angerechnet werden.

Darüber hinaus kann bis zu einem Jahr in bis zu zwei der Neurologie nahestehenden Fachgebieten angerechnet werden. Weiterhin können sich angehende Neurologen bis zu einem Jahr in bis zu zwei weiteren Fachgebieten anrechnen lassen. Bei der klinischen Neurologie ist zu beachten, dass man mindestens zwei Jahre an einer anerkannten Weiterbildungsstätte der Kategorie A absolvieren muss. Im ambulanten und stationären Bereich sollte jeweils ein Jahr absolviert werden.

Alle Weiterbildungsinhalte sind während der gesamten Weiterbildungszeit in einem Logbuch zu dokumentieren. Darüber hinaus ist ebenfalls die Teilnahme an Kongressen und Kursen geregelt. So müssen Neurologen in Ausbildung mindestens drei nationale oder internationale neurologische Kongresse besuchen und sich diese bestätigen lassen. Die Mindestdauer dieser Kongresse beträgt je zwei Tage, beziehungsweise 16 Fortbildungs-Credit-Points. Weiterhin muss an sechs neurologischen Weiterbildungstagen der „Academy for Young Neurologists“ teilgenommen werden.

Inhalte der Weiterbildung

Während der Weiterbildung werden verschiedene Kernkompetenzen erlernt, darunter:

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  • Umgang mit Ressourcen in Diagnostik und Therapie sowie eine adäquate und kostenbewusste Pharmakotherapie
  • Abfassen von Gutachten
  • Prinzipien der klinischen Forschung
  • Untersuchung des Mentalstatus inklusive Screening Tests
  • Neuro-otologische Untersuchung, inkl. Schweissekretionsprüfung mittels Ninhydrin-Test, Iontophorese, etc.
  • Abklärung des autonomen, kardiovaskulären Systems
  • Selbstständige Auswertung und Interpretation des Liquorbefundes
  • Indikationsstellung für Plasmapheresen, intravenöse Immunglobuline und andere Immunmodulierende /- supprimierende Therapien bei Autoimmunerkrankungen
  • Behandlung lebensbedrohlicher Notfallsituationen, welche bei neurologischen Krankheiten und deren Behandlung auftreten
  • Indikation, Auswertung und Interpretation einfacher ambulanter schlafmedizinischer
  • Indikation, Auswertung und Interpretation von Vigilanztests
  • Indikationsstellung für funktionelle neurochirurgische Verfahren
  • «Überwachung» pharmakologischer Epilepsiebehandlungen
  • EEG im Kindesalter
  • Funktionelle neurochirurgische Verfahren inkl. Tiefhirnstimulation für Epilepsie-Pat.
  • Kenntnisse und Erfahrung in Palliativmedizin, insbesondere bei schwersten Defektzuständen bzw.
  • Eigenständige Durchführung, Indikationsstellung und Befundinterpretation für muskelrelaxierende Therapien mit Botulinumtoxin: bei neurologischen Indikationen inkl.
  • Vertieftes Erlernen der Methoden, Indikationsstellung und Befundinterpretation der MR-Neurographie und MR-Myographie
  • Neuropsychologische Fahrmedizinische Untersuchungen (z.B. zur Erlangung des Fähigkeitsausweis-Niveau
  • ENMG (entsprechend Fähigkeitsprogramm ENMG, SGKN): elektroneuromyographische Untersuchung, Elektroneurographie, Nadelmyographie, quantitative Nadelmyographie, evozierte Potentiale (VEP, MEP, SSEP, AEP, Tripple-Stimulation), Reflexuntersuchungen, motorische Endplattenuntersuchungen, Einzelfaser-Myographie, Repetitive Stimulation der motorischen Endplatte, Okulographie
  • Polysomnographien, respiratorische Polygraphien, Vigilanztests
  • Indikationsstellung und Auswertung von kontinuierlichen Video-EEG-Monitoring von bewusstseinsveränderten Pat. oder Pat.

Facharztprüfung

Die Weiterbildungszeit wird mit der Facharztprüfung abgeschlossen. Die Facharztprüfung in der Neurologie ist in drei Teile gegliedert. Sie umfasst einen schriftlichen, einen strukturiert-mündlichen und einen praktischen Teil.

  • Die schriftliche Prüfung besteht aus 120 Fragen mit einem Wahlantwortsystem. Für diese Prüfung haben die Kandidaten vier Stunden Zeit.
  • Die mündliche Prüfung dauert 60 Minuten und besteht aus theoretischen und praktischen Fragen aus dem Gesamtgebiet der Neurologie, welche anhand eines klinischen Fallbeispiels besprochen werden.
  • Bei der praktischen Prüfung wird eine Anamnese durchgeführt, also ein Patient mit neurologischen Leiden befragt und untersucht.

Für wen ist die Facharztrichtung interessant?

Die Facharztrichtung Neurologie in der Schweiz ist besonders für Ärzte interessant, die sich für das komplexe Zusammenspiel von Gehirn, Rückenmark, Nerven und Muskulatur begeistern. Neurologen arbeiten eng mit anderen Fachrichtungen wie Psychiatrie, Neurochirurgie oder Innerer Medizin zusammen und sind häufig in interdisziplinäre Teams eingebunden. Das Fach ist ideal für Ärzte, die sich für moderne Diagnostik (z. B.

Berufliche Möglichkeiten

Als Neurologe in der Schweiz eröffnen sich vielfältige berufliche Möglichkeiten in unterschiedlichen Versorgungsbereichen. Darüber hinaus bestehen attraktive Möglichkeiten in neurologischen Rehabilitationszentren, Schmerzkliniken oder spezialisierten Ambulatorien und Gruppenpraxen. Auch eine eigene Praxis ist eine häufig gewählte Option, besonders für die Betreuung von Patienten mit chronisch-neurologischen Erkrankungen.

Gehaltsperspektiven

Das Monatsgehalt von Fachärzten in der Neurologie liegt in der Schweiz durchschnittlich bei etwa 10’000 CHF brutto. Der Jahreslohn liegt unmittelbar nach Abschluss der fachärztlichen Weiterbildung bei etwa 85’000 CHF brutto. Erfahrene Neurologen können jährlich mit etwa 177’000 CHF brutto rechnen. Neben der Berufserfahrung ergeben sich die Lohnunterschiede auch aufgrund des Arbeitsortes - einerseits variieren die Gehälter je nach Kanton, andererseits sind die Verdienstmöglichkeiten in einer eigenen Praxis oftmals höher als bei einer Festanstellung in einem Krankenhaus.

Psychiatrische Dienste Thurgau

Die Psychiatrischen Dienste Thurgau streben eine Spitzenposition in der Aus- und Weiterbildung von Medizinstudenten/innen und Assistenzärzten/innen an. Für angehende Fachärzte/innen sind die Psychiatrischen Dienste Thurgau besonders attraktiv, da diese über eine individuelle Rotationsplanung die Möglichkeit haben, alle Fachgebiete - von Akutpsychiatrie über Psychotherapie, Abhängigkeitserkrankungen, Alterspsychiatrie, Forensische Psychiatrie, Konsiliar- und Liaisonpsychiatrie bis Kinder- und Jugendpsychiatrie - sowohl für die stationäre Erwachsenenpsychiatrie, die ambulante Erwachsenenpsychiatrie und die Kinder- und Jugendpsychiatrie kennenzulernen und über eine interne Rotation in die Somatik des Kantonsspitals Münsterlingen auch das Fremdjahr in Neurologie oder Innerer Medizin absolvieren zu können. Somit kann sowohl der Schweizer Facharzt/Fachärztin Psychiatrie und Psychotherapie FMH als auch der deutsche Facharzt/Fachärztin Psychiatrie und Psychotherapie komplett «in house» erworben werden.

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In den Psychiatrischen Diensten Thurgau können folgende FMH-Schwerpunkttitel erworben werden: Alterspsychiatrie und -psychotherapie, Psychiatrie und Psychotherapie der Abhängigkeitserkrankungen, Konsiliar- und Liaisonpsychiatrie und Forensische Psychiatrie und Psychotherapie. Die Ausbildung erfolgt in Spezialsprechstunden im Ambulatorium, auf der Station des Zentrums für Essstörungen und im Bereich Konsiliar-Liaisonpsychiatrie. Rotationen zwischen den Bereichen sind möglich. Die Facharztweiterbildung ist in der Weiterbildungsordnung der Klinik geregelt. Neben der Anleitung durch einen direkten Weiterbildner oder Weiterbildnerin werden wöchentliche interne Veranstaltungen sowie externe Einzelsupervisionen angeboten. Die Erstellung von Gutachten wird von einem zertifizierten Mitarbeitenden koordiniert und begleitet. Zum interkollegialen Austausch und Selbststudium steht ein Wissenszentrum mit Bibliothek zur Verfügung. Eine Beteiligung an Forschungsprojekten ist nach Absprache möglich. Alle Vorlesungen des regionalen Weiterbildungsvereins (WBV) Psychiatrie und Psychotherapie finden in unmittelbarer Nähe des Arbeitsortes statt. Die Mitarbeitenden der Klinik sind massgeblich bei der Entwicklung und Durchführung des DAS Studiengangs „Ärztlich Psychotherapie“ des WBV beteiligt. Dieser Studiengang ist durch die FMH als Psychotherapie Weiterbildung entsprechend der Weiterbildungsordnung anerkannt. Ebenfalls sind die Mitarbeitenden der Klinik an der Entwicklung und Durchführung des Zertifikatkurses «Psychosomatik» am Institut für Humanwissenschaftliche Medizin Zürich beteiligt. Der Studiengang „DAS in Ärztlicher Psychotherapie“ ist eine Weiterbildung in Psychotherapie i.e.S.

Facharztprüfungstermine

Es sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. Das erfolgreiche Bestehen des 1. Teils der Prüfung (Multiple Choice) ist Voraussetzung, um zum 2. Teil der Prüfung (schriftliche Arbeit und Kolloquium) zugelassen zu werden. Es empfiehlt sich, den 1. Teil der Prüfung am Ende des 3. fachspezifischen Weiterbildungsjahr zu absolvieren, den 2. Teil frühestens im 6. Die Frist für das Absenden des Anmeldeformulars ist vom 17.09.2025 bis 12.11.2025 um 16:00 Uhr. Das Anmeldeformular ist auf der SGPP Webseite unter FAP II aufgeschaltet.

Die Psychiatrischen Dienste Thurgau bieten die gesamte Palette der psychiatrischen Fachgebiete sowohl im stationären als auch ambulanten Bereich an.

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