Psychotherapeutische Behandlung: Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Seit dem 1. Juli 2022 übernimmt die Grundversicherung unter bestimmten Bestimmungen die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen. Eine wichtige Änderung ist, dass die Grundversicherung die Behandlung durch Psychotherapeuten übernimmt, wenn die Therapie von einem Arzt angeordnet wird. Zuvor zahlten die Versicherungen nur, wenn der Psychotherapeut bei einem Psychiater angestellt war und über diesen abrechnete.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Grundversicherung

  1. Ärztliche Anordnung: Die Grundversicherung bezahlt eine psychologische Psychotherapie, wenn diese von einem Arzt mit passendem Facharzttitel angeordnet wurde. Im Normalfall ist das der Hausarzt.
  2. Anerkennung des Psychotherapeuten: Für eine Abrechnung über die Grundversicherung müssen Psychotherapeuten über eine Berufsbewilligung als Psychotherapeut verfügen, mindestens drei Jahre Berufserfahrung haben und selbstständig auf eigene Rechnung arbeiten.
  3. Abrechnung über Sitzungen: Die Psychotherapie wird in Sitzungen abgerechnet. Die Grundversicherung zahlt mit einer ärztlichen Überweisung 15 Sitzungen. Bei Bedarf kann die Therapeutin einen Bericht verfassen, damit weitere 15 Sitzungen bezahlt werden. Für weitere Sitzungen ist eine Kostengutsprache der Krankenkasse erforderlich.

Wer ist anordnungsbefugt?

Anordnungsbefugt sind Ärzte mit einem eidgenössischen oder einem anerkannten ausländischen Weiterbildungstitel in Allgemeiner Innerer Medizin, in Psychiatrie und Psychotherapie, in Kinderpsychiatrie und -psychotherapie, in Kinder- und Jugendmedizin oder Ärzte mit interdisziplinärem Schwerpunkt Psychosomatische und Psychosoziale Medizin (SAPPM) der Schweizerischen Akademie für Psychosomatische und Psychosoziale Medizin.

Bei Kriseninterventionen oder Kurztherapien für Patienten mit schweren Erkrankungen bei Neudiagnose oder in lebensbedrohlichen Situationen dürfen Ärzte aller Fachrichtungen psychologische Psychotherapie anordnen, jedoch beschränkt auf zehn Sitzungen.

Wie viele Sitzungen werden übernommen?

Die Anzahl der Sitzungen in der Anordnung ist auf 15 Sitzungen limitiert. Nach einem Informationsaustausch mit der anordnenden ärztlichen Fachperson sind weitere 15 Sitzungen möglich. Danach wird eine Kostengutsprache des Versicherers notwendig.

Um eine Fortführung der Behandlung zu beantragen, ist auf Basis des Berichts des Psychotherapeuten eine Beurteilung eines Facharztes für Psychiatrie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie nötig. Der Vertrauensarzt überprüft den Antrag und stellt der Versicherung einen eigenen Antrag, ob und für welche Dauer die Psychotherapie zu Lasten der Versicherung fortgesetzt werden kann.

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Unterschiede zwischen Psychiatern und Psychotherapeuten

Psychiater haben Medizin mit der Fachrichtung Psychiatrie studiert und dürfen Medikamente verschreiben. Psychotherapeuten haben Psychologie studiert und eine mehrjährige Ausbildung in Psychotherapie oder Psychoanalytik abgeschlossen. Sie dürfen keine Medikamente verschreiben.

Ein weiterer Unterschied liegt in der Anzahl der Therapiesitzungen: Bei Psychotherapeuten benötigen Sie nach 30 Sitzungen eine Kostengutsprache der Krankenkasse, bei Psychiatern nach 40 Sitzungen.

Zusatzversicherungen

Zusatzversicherungen beteiligen sich an den Kosten für nicht-ärztliche Psychotherapie, wenn der Therapeut nicht dem KVG-Tarifvertrag beigetreten ist und somit nicht über die Grundversicherung abrechnen kann. Einige Beispiele von Sanitas Zusatzversicherungen:

  • Vital Smart: 80% der Kosten, max. 1000 Franken pro Kalenderjahr
  • Vital Premium: 80% der Kosten

Einige Zusatzversicherungen bieten auch Beiträge an telefonischen Psychotherapien oder Online-Kursen für die mentale Balance. Patient:innen sollten sich vor der Behandlung von der Zusatzversicherung schriftlich bestätigen lassen, dass diese die Kosten weiterhin übernehmen wird.

Psychotherapeuten in Weiterbildung

Gemäss dem Tarifvertrag können zugelassene Psychotherapeuten die Leistungen von Psychologen in Weiterbildung mit einem Abzug von 10% verrechnen. Dafür ist der Beitritt zum HSK-Tarifvertrag notwendig.

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Wichtige Hinweise für Psychotherapeuten

  • Psychotherapeuten müssen kantonal anerkannt sein und über einen eidgenössischen oder anerkannten ausländischen Weiterbildungstitel in Psychotherapie verfügen.
  • Sie müssen mindestens drei Jahre psychotherapeutische Erfahrung haben und ihren Beruf selbstständig und auf eigene Rechnung ausüben.
  • Es ist wichtig, vor der ersten Sitzung zu klären, ob der Therapeut anerkannt ist.

Kosten für psychologische Psychotherapie

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat den provisorischen Tarif für psychologische Psychotherapie auf 2.58 Franken pro Minute festgelegt (154.80 Franken für 60 Minuten). Dieser Tarif gilt unpräjudiziell bis zum Vorliegen eines genehmigten Tarifvertrags.

Zusammenfassung

Die Kostenübernahme für psychotherapeutische Behandlungen durch die Krankenkasse ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Seit der Neuregelung im Juli 2022 ist der Zugang zur Psychotherapie durch die Grundversicherung erleichtert worden, sofern eine ärztliche Anordnung vorliegt und der Therapeut die entsprechenden Kriterien erfüllt. Zusatzversicherungen können zusätzliche Leistungen abdecken, insbesondere wenn die Grundversicherung nicht greift.

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