Psychische Erkrankungen wie Depressionen oder das Burn-Out-Syndrom sind heutzutage häufig gestellte Diagnosen. Das Risiko, im Laufe seines Lebens an einer Depression zu erkranken, liegt bei 16-20%. Vor Beginn einer Therapie ist es allerdings ratsam, die Kostenerstattung der eigenen Krankenversicherung genau zu prüfen.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
In den meisten Fällen übernimmt die Grundversicherung die Kosten für eine Psychotherapie, sofern Sie an einer diagnostizierten psychischen oder psychosomatischen Erkrankung leiden. Nicht übernommen werden Beratungsangebote wie etwa berufliches Coaching oder Eheberatung. Nicht jede Therapieform wird von der Grundversicherung übernommen, und auch die Zusatzversicherungen haben meist Beschränkungen hinsichtlich Höhe und/oder Dauer der Behandlung.
Die Bezeichnung „nichtärztliche Psychotherapie“ wurde geschaffen, um diese von der Therapie durch einen Mediziner abzugrenzen. Zur grössten Gruppe zählen hier die psychologischen Psychotherapeuten. Die Qualität der Therapie unterscheidet sich nicht von der Therapie bei einem Mediziner. Bis zum Jahr 2022 wurde nichtärztliche Psychotherapie allerdings nur in wenigen Fällen von der Grundversicherung übernommen.
Dies hat sich zwischenzeitlich geändert: Sobald Ihnen Ihr Hausarzt oder Kinderarzt eine Psychotherapie verschreibt, werden die Kosten dafür von der Grundversicherung übernommen. Diese Neuerung erweitert die Auswahl enorm, wenn man auf der Suche nach einem geeigneten Psychotherapeuten ist.
Bei ärztlicher Psychotherapie durch eine Psychiaterin oder einen Psychiater können bis zu 40 Sitzungen pro Kalenderjahr übernommen werden. Bei angeordneter Psychotherapie werden zunächst 15 Sitzungen übernommen. Besteht danach weiterer Behandlungsbedarf, kann der Hausarzt weitere 15 Sitzungen anordnen. Mehr als 30 Sitzungen bedürfen der Kostengutsprache der Krankenkasse, dabei beurteilt eine psychiatrische Fachperson den Fall und spricht eine Empfehlung für oder gegen die Fortsetzung der Therapie aus.
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Im Prinzip haben Sie auch ohne Zusatzversicherung Anspruch auf Psychotherapie, sofern diese ärztlich verordnet wurde und Ihr Therapeut im Kanton zugelassen ist.
Zusatzversicherungen
Beachten sollten Sie zunächst, dass für die Psychotherapie allein keine Zusatzversicherung existiert - die Leistungen hierfür sind immer Teil eines kleineren oder grösseren Leistungspakets. Während einige Krankenkassen grosszügige Leistungen bei einer Behandlung ohne Anordnung gewähren, zeigen sich andere hier eher zurückhaltend. Die Helsana Versicherung bietet im Tarif „Omnia“ bzw.
Vor dem Abschluss einer Zusatzversicherung sollten Sie deshalb genau überprüfen, welche Leistungen Ihre gewünschte Zusatzversicherung anbietet, welche Beschränkungen sie hat und welche Leistungen andere Versicherer anbieten.
Das Anordnungsmodell
Dank des neuen Anordnungsmodells können Therapierende mit anerkannter Ausbildung selbst mit der Grundversicherung abrechnen. Seit Mitte 2022 können Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ihre Leistungen selbstständig in der Grundversicherung (OKP) abrechnen. Davor arbeiteten sie in Delegation, also unter ärztlicher Kontrolle, und zwar bei Medizinern mit spezifischer Fachausbildung, beispielsweise Psychiatern. Selbstständige Therapeuten und Therapeutinnen hatten vor dem Systemwechsel die Möglichkeit, Leistungen über die Zusatzversicherung (VVG) abzurechnen.
Bis jetzt war es so: Wer zu einer Psychologin oder einem Psychologen wollte, musste jemanden aussuchen, der bei einer Ärztin oder einem Arzt arbeitet, damit die Grundversicherung bezahlt hat. Oder die Person musste bei seiner Krankenkasse eine Zusatzversicherung haben. Oder sie hat den Psychologen aus der eigenen Tasche finanziert. Das sei störend, sagt Ursula Enderli. Sie führt in Zürich eine Praxis für Psychotherapie und Supervision.
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Der Bundesrat ist dem Wunsch der Branche nachgekommen und hat das sogenannte Anordnungsmodell beschlossen. Das bedeutet, psychologische Psychotherapeuten - wie es korrekt heisst - können selber über die Grundversicherung abrechnen. Ein Arzt muss die Therapie lediglich noch anordnen. Für die Abrechnung über die Grundversicherung ist eine “ärztliche Anordnung für psychologische Psychotherapie” für 15 Sitzungen erforderlich. Diese ist zur ersten Sitzung ausgefüllt mitzubringen.
Mit dem Systemwechsel soll der vereinfachte und niederschwellige Zugang zur Psychotherapie ermöglicht und Versorgungsengpässe reduziert werden. Mit dem Systemwechsel will der Bundesrat Versorgungsengpässe reduzieren. Denn: Immer mehr Menschen warten auf einen freien Therapieplatz.
Geschätzt 27 Prozent der Schweizer Bevölkerung, fast zwei Millionen Menschen, litten an einer psychischen Erkrankung und bräuchten eine Behandlung. Lediglich ein Drittel erhalte Hilfe, schreibt die Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP. Seit Corona hat sich die Situation noch zugespitzt, speziell bei Kindern und Jugendlichen.
Kosten und Tarife
Psychologische Psychotherapie und Beratung ist bislang noch nicht als Leistung der Grundversicherung der Krankenkasse anerkannt, so dass die Kosten privat oder zusätzlich anteilig über eine Zusatzversicherung getragen werden. Meine Arbeit wird nach Zeitaufwand berechnet. Sie können die Behandlungskosten vollständig selbst übernehmen. Ich bin bei allen Schweizer Krankenkassen anerkannt. Informieren Sie sich bitte vorab bei Ihrer Krankenkassen-Zusatzversicherung über die Höhe der abgedeckten Kosten. Der Tarif beträgt CHF 180 pro Stunde.
Seit 07/2022 ist das “Anordnungsmodell” in Kraft. Auf ärztliche Anordnung ist psychologische Psychotherapie bei mir über die Grundversicherung abrechenbar. Der Übergangstarif im Anordnungsmodell (schweizweit) beträgt 2.58CHF/min.
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Die vereinbarten Behandlungstermine mit der Therapeutin sind verbindlich. Sollte es Ihnen nicht möglich sein den Termin wahrzunehmen, sagen Sie bitte spätestens 24 Stunden vorher ab. Für eine reibungslose Terminkoordination ist Ihre rechtzeitige Absage hilfreich und kann auf diese Weise einem anderen Patienten zur Verfügung gestellt werden. Im Verhinderungsfalle in dringenden Fällen bitte ich um eine Abmeldung mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, damit Ihnen die für Sie reservierte Zeit nicht in Rechnung gestellt werden muss. Bei kurzfristigen Absagen entsteht der Therapeutin ein finanzieller Ausfall. Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass in diesem Fall die Hälfte des Honorars in Rechnung gestellt wird.
Yvik Adler, Co-Präsidentin der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP), hat konkrete Vorstellungen, was Psychotherapeuten mit anerkannter Therapieausbildung verdienen müssten. «Unsere Berechnungen gehen in Richtung 190 Franken», sagt sie. Ähnlich wie Neuropsychologen oder Psychiater verdienen würden pro Stunde.
Matthias Müller ist Sprecher des Verbandes Santésuisse, der einen Stundenansatz von 135 Franken vorgeschlagen hat. Es sei ein fairer Ansatz, sagt er. Adler entgegnet, die Psychologinnen hätten künftig mehr Kosten zu tragen. Als neu selbstständig Erwerbende müssten sie beispielsweise ihre Sozialversicherungen oder die Miete der Praxis selber tragen. Weiter seien die Anforderungen gestiegen, in der Administration, aber auch in der Ausbildung. Müller kontert, bis jetzt hätten Psychologen als Angestellte auch Lohnabzüge hinnehmen müssen. «Jetzt haben sie es selbst in der Hand.
Etwas anders als Santésuisse sieht es der zweite Krankenkassenverband Curafutura. Er hat zusammen mit dem Spitalverband H plus und den Berufsverbänden einen Kompromiss ausgehandelt. Allerdings ist das grosse Curafutura-Mitglied CSS nicht einverstanden und nicht an Bord. Der Kompromiss: Psychologische Psychotherapeutinnen sollen rund 155 Franken die Stunde abrechnen können.
Bis Ende letzter Woche haben sechs Kantone diesen Ansatz verfügt. In den anderen Kantonen herrsche noch Unsicherheit, sagt Adler, darum dürften einige Therapeuten auch damit zuwarten, neue Patientinnen und Patienten aufzunehmen. Das würde zum Versorgungsproblem in den betreffenden Kantonen beitragen. Einige Kantone dürften in nächster Zeit den Kompromiss-Tarif ebenfalls verfügen.
Damit ist die lange Geschichte jedoch nicht fertig. Es handelt sich um einen Übergangstarif. Das erklärte Ziel der Psychologinnen und Psychologen heisst aber: mehr Abgeltung. Die Krankenkassen bremsen. Die Gespräche gehen weiter.
Aktuelle Stundentarife für Selbstzahler
Der Stundentarif für Psychotherapie (60 Min. Therapiezeit plus ca. 10 Min. Vor- und Nachbereitung) beträgt für Selbstzahler:innen in Zürich und Basel durchschnittlich rund 195 Franken, in Bern rund 185 Franken und in Luzern rund 180 Franken. Dies geht aus einer Datenerhebung* von Psychotext.ch im Februar 2023 hervor.
Die Spannbreite der Tarife reicht von 130 bis 240 Franken. Tarife für 60 Minuten Gesprächszeit und Tarife für 50 Minuten Gesprächszeit werden etwa gleich häufig publiziert. Für die vorliegende Auswertung wurden alle Tarife auf 60 Minuten hochgerechnet und auf 5 Franken gerundet.
Die meisten Therapeut:innen dürften mit rund 10 Minuten Vor- und Nachbereitungszeit rechnen, die in den publizierten Tarifen für Selbstzahler:innen inkludiert sind (viele Therapeut:innen erwähnen das so). Die errechneten Tarife beziehen sich also nicht auf 60 Minuten Arbeitszeit, sondern auf ca. 70 Minuten Arbeitszeit. Damit liegen sie etwas höher als der provisorische Tarif für eine Therapiestunde im Rahmen des Anordnungsmodells (rund 180 Franken pro 70 Minuten).
Bei den publizierten Tarifen zeigten sich - nebst des unterschiedlichen Niveaus - die folgenden Muster: In Zürich wird besonders häufig der Tarif 180/60 Min. genannt, während in Basel häufig 170/50 Min. und in Bern recht häufig 160/50 Min. genannt werden. In allen vier Städten kommen höhere Stundentarife mehrheitlich durch eine kürzere Therapiezeit zustande.
* Es wurde für jede Stadt eine Google-Suche mit "Psychotherapie (Stadt) Konditionen" und "Psychotherapie (Stadt) Tarife" durchgeführt (also zum Beispiel "Psychotherapie Zürich Tarife"). In Luzern wurde zusätzlich auch nach "Psychotherapie Luzern Kosten" gesucht. Die Werte wurden protokolliert, auf 60 Minuten hochgerechnet und auf 5 Franken gerundet. Falls eine Spannbreite angegeben war, wurde der Wert in der Mitte in die Auswertung einbezogen. Auf diese Art und Weise wurden die Tarife von 96 Psychotherapeut:innen aus Zürich, 49 Psychotherapeut:innen aus Basel, 47 Psychotherapeut:innen aus Bern und 26 Psychotherapeut:innen aus Luzern erfasst. Die Datenerhebung fand am 12. und 13. Februar 2023 in Bern mit einem neu heruntergeladenen Browser und ohne Google-Login statt.
Auswirkungen des Systemwechsels auf die Kosten
Seit dem Systemwechsel ist medial von explodierenden Kosten die Rede, der Bund habe sich massiv verschätzt. Mit Helsana- Daten haben wir das überprüft.
Wie erwartet, kam es in diesem Zeitraum zu einem stärkeren Anstieg in der OKP als in den Vorjahren; über zwei Jahre um rund 300 Millionen Franken (+51%).
Die höheren Kosten in der OKP sind unter anderem bedingt durch die Verschiebung aus dem Privatmarkt der Zusatzversicherung und der Selbstzahler. Die Daten aus der Helsana-Zusatzversicherung zeigen diese Verschiebung: Hier kam es zu einer starken Abnahme von etwa 18 Franken auf knapp 4 Franken pro versicherte Person zwischen den Jahren 2021 und 2023.
Ein weiterer Grund für das Wachstum in der OKP ist der höhere Stundenansatz der nun selbstständig arbeitenden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Eine Stunde Therapie im alten Delegationsmodell kostete durchschnittlich 135 Franken.
Mittels Helsana-Daten auf die Schweizer Bevölkerung hochgerechnet wurde eine Zunahme der psychotherapeutischen Leistungen zwischen 2021 und 2023 von rund 300 Millionen Franken festgestellt. Ebenfalls ist ersichtlich, wie sich diese Zunahme zusammensetzt: Verschiebung vom privaten Bereich in die OKP, die Anpassung des Tarifs sowie der seit Jahren steigende Bedarf an psychotherapeutischen Leistungen.
Die Helsana- Abrechnungsdaten zeigen jedoch, dass die Verschiebung sowie der langfristige Trend in dem vom Bund prognostizierten Rahmen liegen.
Fast zwei Jahre nach dem Systemwechsel in der Psychotherapie vom Delegations- zum Anordnungsmodell zeigen die Analysen mit den Helsana-Abrechnungsdaten, dass sich die Kosten wie erwartet entwickelt haben. Einen relevanten Effekt hat der Bund in seiner Prognose jedoch nicht berücksichtigt.
Im Kommentar zur Neuregelung der psychologischen Psychotherapie prognostizierte das EDI eine Erhöhung der OKP-Kosten von rund 100 Millionen Franken, die allein durch den Wechsel vom Delegations- zum Anordnungsmodell anfallen. Zusätzlich prognostiziert das EDI längerfristige Mehrkosten von 167 Millionen Franken pro Jahr im Sinne der Verbesserung der Versorgungssituation, wobei nicht definiert wurde, was genau unter «längerfristig» zu verstehen ist.
Fest steht aber: In den Prognosen wurde der beschriebene Effekt auf den Stundenansatz, also den Tarif, nicht berücksichtigt, obwohl die zusätzlich anfallenden Kosten durch die Selbstständigkeit naheliegend waren.
Streit um die Tarife
Seit Juli 2022 dürfen selbständig arbeitende Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ihre Leistungen direkt mit den Krankenkassen abrechnen. Die Tarife für diese Abrechnungen gelten aber nur provisorisch - sie müssen noch definitiv festgelegt werden. Hierbei zeichnet sich nun ein Streit ab: Die Krankenkassen wollen die Tarife senken, die Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) will die Tarife mindestens beibehalten.
Für eine Therapiestunde können Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten derzeit 155 Franken abrechnen. Das sei viel zu viel, findet der Krankenkassenverband Santésuisse. Und der Verband liefert Zahlen: Seit dem Modellwechsel seien Mehrkosten von über 350 Millionen Franken pro Jahr auf die Krankenkassen zugekommen. Vor allem wegen dieser Kostensteigerung fordert Santésuisse nun einen tieferen Tarif - von 140 Franken oder weniger.
Sie sagen, ohne die bisherigen Tarife könnten sie nicht mehr wirtschaftlich arbeiten. Florian Näf, Sprecher der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP), weist darauf hin, dass selbständig arbeitende Psychotherapeuten auch für zahlreiche administrative Kosten aufkommen müssen; die Miete der Praxis oder Aufwendungen für das Sekretariat. Mit tieferen Tarifen liessen sich diese Kosten nicht mehr stemmen.
Florian Näf von der FSP sagt: «Bei tieferen Tarifen könnten sich viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten veranlasst sehen, nicht mehr über die Grundversicherung, sondern nur noch privat abzurechnen.» Das hätte zur Folge, dass zahlreiche Praxen dann möglicherweise nur noch Patientinnen und Patienten aufnehmen würden, die ihre Rechnungen selber bezahlen - zu den von den Praxen festgelegten Tarifen.
Schon heute herrscht ein Mangel an Psychotherapie-Angeboten, die Wartelisten sind lang. Sollte es künftig weniger Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten geben, welche über die Grundversicherung abrechnen, würde dies vor allem ärmere Bevölkerungsschichten treffen. Für jene, die keine Zusatzversicherung haben und sich eine private Therapie nicht leisten können, dürfte es noch schwieriger werden, einen Therapieplatz zu finden.
Bis eine nationale Einigung vorliegt, entscheiden die Kantone über die Höhe der provisorischen Tarife. Der Kanton Glarus hat nun diese Woche bekanntgegeben, dass er als erster Kanton eine Tarifsenkung auf 140 Franken vornimmt. Basel-Stadt und Aargau haben derweil entschieden, weiterhin am Tarif von 155 Franken festzuhalten. Die Entscheidung von acht weiteren Kantonen wird bis Ende Jahr erwartet.
Versorgungssituation
Schon seit längerem gibt es in der Schweiz zu wenig Psychiater und Psychotherapeutinnen im Verhältnis zur Anzahl Patienten. Parallel dazu ist die Zahl der Menschen mit psychischen Erkrankungen in den letzten Jahren stetig gestiegen. Auffällig ist dieser Anstieg vor allem bei jungen Personen, insbesondere jungen Frauen.
Gemäss Bundesamt für Statistik sind in der Schweiz rund 18 Prozent der Bevölkerung mittel bis stark durch psychische Probleme belastet.
Als mittelfristige Prognose, also für drei bis fünf Jahre nach dem Systemwechsel, wird mit einer höheren Nachfrage nach Psychotherapien gerechnet. Das, weil der Bedarf heute nicht vollständig gedeckt ist und der Zugang zur Psychotherapie niederschwelliger geworden ist. Eine solche Entwicklung dürfte in den verschiedenen Fachgebieten unterschiedlich ausfallen: Beispielsweise zeigt sich in der Kinder- und Jugendpsychotherapie schon seit Jahren eine Unterversorgung. Die Situation wird immer angespannter und die Stimmen, die eine Verbesserung der Situation fordern, wurden seit Corona lauter. Es wäre höchst wünschenswert, wenn der niederschwellige Zugang die Versorgungssituation verbessert.
Tabellen und Abbildungen
Tabelle: Durchschnittliche Stundentarife für Selbstzahler (Februar 2023)
| Stadt | Durchschnittlicher Stundentarif (CHF) | 
|---|---|
| Zürich | 195 | 
| Basel | 195 | 
| Bern | 185 | 
| Luzern | 180 | 
Quelle: Psychotext.ch, Februar 2023
Abbildung 1: Gesamtkosten der psychotherapeutischen Leistungen in der OKP
Quelle: Helsana Abrechnungsdaten, hochgerechnet auf die gesamte in der Schweiz wohnhaften Bevölkerung
Abbildung 2: Kosten pro versicherte Person in der Helsana Zusatzversicherung
Quelle: Helsana Zusatzversicherung Abrechnungsdaten
Abbildung 3: prognostizierte und erbrachte Leistungen der Psychotherapie 2021/2023
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